Landkampf in Ostberlin

■ Senat gegen Grundbuchämter: Wem gehören Modrow-Grundstücke?

Wem gehören die Grundstücke in Ostberlin, die von der DDR-Regierung unter Ministerpräsident Hans Modrow an Privatleute verkauft wurden? Dem Land Berlin, meinen die Grundbuchämter der Ostbezirke noch immer. Die Verkaufsverträge der Modrow-Regierung aus dem Jahr 1990 seien ungültig. Anders sieht das der Senat, der die damals geschlossenen Verträge nicht mehr in Frage stellt. Die Privatleute können ihre Immobilien demnach behalten.

Der Senatsbeschluß über die Bestätigung der sogenannten Modrow-Kaufverträge aus der DDR-Wendezeit wird von den Ostberliner Grundbuchämtern jedoch ignoriert. Die Behörden tragen nach wie vor sogenannte „Amtswidersprüche“ gegen die damals abgeschlossenen Verträge in die Grundbücher ein. Die Amtswidersprüche dokumentieren den angeblichen Anspruch des Landes auf die betreffenden Grundstücke und bestreiten die Eigentumsrechte der „Modrow-Käufer“.

Wenn einen Monat nach dem Senatsbeschluß vom 15. Oktober noch Amtswidersprüche eingetragen würden, dann sei das „nicht die feine Art“, sagte Frank Zimmermann, der Sprecher der Finanzverwaltung, gestern. Er räumte allerdings ein, daß das Finanzressort zur Umsetzung des Beschlusses noch nichts unternommen hat. „In den nächsten Tagen“ werde aber in einem Schreiben an die Ämter darauf hingewiesen, „daß die Amtswidersprüche falsch sind und gelöscht werden können“. Weisungsbefugnis habe der Senat gegenüber den Grundbuchämtern zwar nicht, doch sei davon auszugehen, „daß diese einen Senatsbeschluß nicht konterkarieren“.

Der Senat hatte vor einem Monat beschlossen, daß die bereits erfolgten Widersprüche gegen die Kaufverträge getilgt und neue nicht mehr eingetragen werden sollen. Anlaß zu dem Beschluß war ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach alle seit dem 17. Mai 1990 abgeschlossenen Verträge des Magistrats unwirksam sind. Der Magistrat war nach Meinung der Richter damals eigentlich schon nicht mehr existent. Er sei mit dem Inkrafttreten der Kommunalverfassung untergegangen.

Deshalb befürchtet der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), daß die Grundstücke nicht wirklich sicher sind. Die gute Absicht des Senats sehe er wohl, sagte VDGN-Präsident Eckhart Beleites, „allein mir fehlt der Glaube, daß sie angesichts des BGH-Urteils realisierbar ist“. ADN/taz