: Ehe hat Vorrang
■ Bischofsveto gegen Synodenbeschluß zu eheähnlichen Partnerschaften
Kiel/Hannover (epd/taz) – Der Streit um den Beschluß der nordelbischen evangelischen Synode zur Anerkennung eheähnlicher Partnerschaften hat sich am Mittwoch ausgeweitet. Die Bischöfe Karl Ludwig Kohlwage (Lübeck) und Hans Christian Knuth (Schleswig) legten erneut ein Veto ein. Gestützt wird ihre Position durch ein Gutachten der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands, wonach neben der Ehe andere Formen des Zusammenlebens nicht als gleichrangig angesehen werden dürften.
Wie der Sprecher der nordelbischen Kirchenleitung, Ocke Peters, in Kiel mitteilte, ist die Synodenentscheidung vom Freitag vergangener Woche nach Ansicht der beiden Bischöfe mit dem lutherischen Bekenntnis nicht vereinbar. In dem Beschluß heißt es, „verbindliche und auf Dauer angelegte eheähnliche Partnerschaften“ seien als für Christen mögliche Lebensform anzuerkennen. Zugleich wird die besondere Bedeutung der Ehe unterstrichen. Bereits im März 1996 hatten Kohlwage und Knuth gegen einen ähnlichen Beschluß ihr Veto eingelegt.
Die Hamburger Bischöfin Maria Jepsen schloß sich wie schon beim ersten Veto ihren Amtskollegen nicht an. Der umstrittene Text war von der Synode in Rendsburg mit 60 gegen 46 Stimmen beschlossen worden. Nach Ansicht von Kohlwage und Knuth handelt es sich bei der Neufassung nur um eine redaktionelle Veränderung, aber nicht um eine inhaltliche.
Der Einspruch hat laut Kirchenverfassung „aufschiebende Wirkung“. Die Synode kann frühestens auf ihrer nächsten Tagung erneut beraten und entscheiden. Die nächste Sitzung ist vom 11. bis 12. April in Rendsburg vorgesehen.
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