: „Überzeugt, der BRD geholfen zu haben“
Der frühere Leiter der Anti-Terror-Abteilung der Stasi verteidigt im Prozeß die Einbürgerung von RAF-Aussteigern in die DDR und streut vage Hinweise, daß Bonn davon wußte ■ Aus Berlin Wolfgang Gast
Die Verteidiger der vier angeklagten früheren Stasioffiziere hätten den Prozeß am liebsten durch Einstellung beendet gesehen – wegen „fehlender bundesdeutscher Gerichtsbarkeit“. Doch Richter Faust, Vorsitzender der 22. Großen Strafkammer am Berliner Landgericht, tut ihnen den Gefallen nicht. Er folgt der Argumentation der Staatsanwaltschaft, und danach kann sich einer, der aussteigewillige RAF-Mitglieder in die DDR einzubürgern half, der Strafvereitelung nach dem Recht der alten Bundesrepublik schuldig gemacht haben.
Da hilft auch nicht, daß Anwalt Frank Osterloh, selbst über Jahre dem Armeegeneral Mielke treu zu Diensten, moniert, hinter dieser Rechtsauffassung stehe die „absurde Vorstellung, die DDR sei ein zur BRD gehöriges, abtrünniges“ Gebilde gewesen. Wäre Osterlohs stakkatoartig vorgetragener Antrag durchgegangen, sein Mandant Harry Dahl (67), früherer Leiter der Terrorismusbekämpfung in der Stasi, hätte umsonst gearbeitet. Schließlich hat der frühere Offizier seinen Vortrag bei Gericht sorgfältig vorbereitet.
Unvermittelt fühlt man sich in eine Dienstbesprechung versetzt, der Leiter referiert. Ja, unstrittig sei, daß das Ministerium zwischen 1980 und 1982 insgesamt zehn Aussteigern aus der Rote Armee Fraktion zu einem neuen Leben in der DDR verholfen hat. Unstrittig sei auch, daß er und seine drei Mitangeklagten – das sind sein früherer Stellvertreter Günter Jäckel (62), der Leiter der Auswertung Hans-Hermann Petzold (58) und der Referatsleiter Gerd Peter Zaumseil (48) – dafür zuständig waren.
Aber, führt Dahl weiter aus, von Strafvereitelung könne keine Rede sein. Zum einen seien die vier ausschließlich dem „Schutz und der Sicherheit der DDR“ verpflichtet gewesen. Zum anderen habe die Einbürgerung keinerlei „sicherheitspolitischen Schaden“ nach sich gezogen, weder in der DDR noch in der alten Bundesrepublik. Im Gegenteil, er sei heute noch überzeugt, damit auch der BRD geholfen zu haben. Maxime seiner Abteilung sei immer gewesen, Terror zu verhüten, vorzubeugen. Hinter den Einbürgerungen habe auch die Idee gestanden, den schrecklichen Kreislauf von „Untergrund – Anschläge – Verhaftung – Freipressung – Untergrund“ zu durchbrechen.
Strafvereitelung kommt für Dahl auch deshalb nicht in Frage, weil die Bundesrepublik vom Verbleib der Gesuchten in der DDR gewußt haben muß. Die Belege dafür bleiben seltsam vage, am konkretesten ist noch die Aussage, die amerikanische CIA habe die bundesdeutschen Behörden wiederholt vom Aufenthalt der RAFler in der DDR unterrichtet. Die Quelle dafür ist dürftig. Es ist ein Bericht, den die frühere Bonner Abgeordnete von Bündnis 90, Ingrid Köppe, nach einer Reise in die USA abgegeben hat.
Weiter argumentiert Dahl, es sei in der DDR an höchster Stelle über das Asyl für die RAF-Müden entschieden worden. Bei einer lockeren Aussprache mit seinen Vorgesetzten, den Generälen Neiber und Beater, hätten beide anklingen lassen, Erich Honecker persönlich habe die Einbürgerung der RAF-Aussteiger angeordnet – unter Wahrung strenger Geheimhaltung. „In Vorbereitung dieser Entscheidung“ habe es „eine Verständigung zwischen Honecker und dem Bundeskanzler“ – das war damals Helmut Schmidt – gegeben.
Die Aussage wäre sensationell, würde Dahl auf Nachfrage des Richters nicht gleich einknicken. Wo er diese Aussage hernehme, wird Dahl gefragt. „Ich habe das dem Gespräch subjektiv entnommen.“
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