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Den Mietern die Sporen geben

Hamburger Baugenossenschaft läßt ihr Haus in Sülldorf verschimmeln  ■ Von Marco Carini

Das Haus an der Sülldorfer Landstraße 150, das Harald Bentien mit Frau und zwei Töchtern bewohnt, gleicht einem Feuchtbiotop: An Regentagen tropft Wasser nicht nur aus der Leitung, sondern auch von den Wänden.

Die sind inzwischen großflächig bewachsen von einer schwarzen Schimmelkultur, deren Sporen sich in der Raumluft verteilen und einen unerträglichen Gestank verursachen. Harald Bentien fürchtet um die Gesundheit seiner Familie, da Pilzsporen schwere Allergien, Asthma und sogar Krebs verursachen können.

Der Grund für das Pilzwachstum: Das Dach des Hauses ist undicht, sämtliche Fensterrahmen sind verrottet und verzogen. Schon seit vier Jahren fordert Harald Bentien Abhilfe von seiner Vermieterin, der Genossenschaft „Bauverein der Elbgemeinden“, der 12.500 Wohnungen in Hamburg gehören. Passiert ist nichts.

„Wir werden dazu benutzt, das Haus verfallen zu lassen“, vermutet der 40jährige Mieter. Immer wieder sei ihm angedeutet worden, daß das Haus renoviert oder der Familie zumindest eine Ersatzwohnung angeboten werden solle – alles folgenlose Ankündigungen.

Anfang dieses Jahres schließlich schaltete Bentien den Hamburger Anwalt Manfred Abt ein. Doch auch der Jurist erhielt von der Genossenschaft nur ein Schreiben, dessen Inhalt er für „nicht nachvollziehbar“hält. In diesem kündigte der Bauverein an, sich erstmal – nach vier Jahren und etlichen Begehungen der Wohnruine – ein Bild vom den „Gesamtaufwand aller erforderlichen Instandsetzungsarbeiten“machen zu wollen.

„Die Einholung von Kostenvoranschlägen ist für die Mängelbeseitigungspflicht unerheblich“, kontert Abt. Da der Familie „erhebliche gesundheitliche Schäden“drohten, sei unverzüglich Schadensbehebung notwendig. Der Anwalt stellte eine Frist. Der Bauverein ließ sie verstreichen.

Auch dem Altonaer Einwohneramt ist der Fall inzwischen über den Mieterverein bekanntgeworden. „Da wir aber von dem Mieter nicht offiziell benachrichtigt worden sind, konnten wir bislang nicht einschreiten“, klagt die behördliche Wohnraumpflegerin Karen Hilgendorf. Sollte das Einwohneramt aber „die behaupteten Schäden feststellen“, werde es die Genossenschaft auffordern, die Mängel unverzüglich zu beseitigen. Pokert der Bauverein dann erneut auf Zeit, drohen ihm empfindliche Zwangsgelder.

Harald Bentien waren die behördlichen Möglichkeiten, Druck auf instandsetzungsunwillige Vermieter auszuüben, bislang „leider nicht bekannt“. Nun aber will er die Mißstände „unverzüglich dem Amt anzeigen“. Unabhängig davon will der 40jährige schnellstmöglich vor Gericht ziehen, um den Bauverein zur Rundum-Renovierung verdonnern zu lassen.

In der Genossenschaft will man sich zu dem Fall nicht äußern. „Wir sehen keine Notwendigkeit, eine Stellungnahme abzugeben“, teilt der Angestellte Surén der taz auf Anfrage mit. Für Bentien hat Surén allerdings noch eine prima Empfehlung parat: Der Mieter müsse schon etwas „Geduld mitbringen“.

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