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Tarif-Mäntelchen

■ Einigung im Gastgewerbe: Voller Lohn bei Krankheit und Weihnachtsgeld

Kaum gestreikt, schon geeinigt: Nach neunstündigen Verhandlungen trennten sich am Mittwoch abend der Gastgewerbeverband und die Gewerkschaft Nahrung Genuß Gaststätten (NGG) mit einem neuen Manteltarifvertrag und dem Bewußtsein, damit etwas gewonnen zu haben.

Wichtigster Teil des Vertrags ist die Beibehaltung der 100prozentigen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Diese wird allerdings erst ab neunmonatiger Betriebszugehörigkeit gewährt, bis dahin erhalten Beschäftigte die gesetzlichen 80 Prozent. Außerdem gibt's – erstmalig – Weihnachtsgeld und mehr Urlaubstage; alle Tarifgruppen erhalten im Monat 50 Mark mehr Lohn. Dafür wird allerdings die „Jahressonderzuwendung“, das Weihnachtsgeld, um fünf bis zehn Prozent eingedampft.

NGG-Verhandlungsführer Oliver Schulte war gestern „nicht überglücklich, aber zufrieden“. Denn mit dem geringeren Weihnachtsgeld liege man in Hamburg unter westdeutschem Gastro-Niveau, und „eigentlich wollten wir viel früher fertig sein“– immerhin sei der jetzt abgesegnete Manteltarifvertrag bereits vor 15 Monaten ausgehandelt, dann jedoch wegen des Lohnfortzahlungs-Debakels auf Eis gelegt worden.

Schulte betonte, daß die Arbeitgeberseite nur „durch den Arbeitskampf schließlich zur Vernunft“gebracht worden sei. Dank der beiden Streiktage in der Autobahnraststätte Stillhorn und der Gastronomie des Congress Centrums Hamburg (CCH) Ende März seien die Hardliner im Gastgewerbeverband, namentlich der Chef des Hotels Europäischer Hof, Claus Berk, zum Einlenken gezwungen worden.

Rose Pauly, Präsidentin des Gastgewerbeverbandes Hamburg, erklärte, daß der Vertrag, der dreieinhalb Jahre gültig sein soll, „der Verantwortung für die Beschäftigung in der Branche gerecht“werde und benannte die vorgesehene Flexibilisierung der Arbeitszeit auch als Vorteil für die Arbeitgeber.

Noch bis zum 7. April haben beide Seiten Zeit, sich eines anderen zu besinnen – bis dahin läuft die „Erklärungsfrist“. uwi

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