Zufälliger Steißbeinbruch

■ Hamburger Landgericht wies Klage der verletzten Fotojournalistin Marily Stroux ab

Das Landgericht Hamburg hat gestern die Klage der Fotojournalistin Marily Stroux gegen die Innenbehörde der Hansestadt abgewiesen. Die Fotografin war Ende November 1992 bei einem Polizeieinsatz in der Hafenstraße verletzt worden und hatte sich einen Steißbeinbruch zugezogen. Ihre Klage auf 13.000 Mark Schadenersatz blieb erfolglos.

„Die Angaben der Klägerin in ihren früheren Vernehmungen und ihre Aussagen im Verfahren waren in weiten Teilen widersprüchlich“, begründete der Vorsitzende Richter Hermann Antony die Entscheidung der Kammer. Die von Marily Stroux benannten Zeugen hätten zwar den Polizeieinsatz, nicht aber den Sturz der Fotografin an der Treppe des Hauses beobachtet. Eine Auseinandersetzung mit den Angaben der Polizeizeugen sei daher nicht erforderlich gewesen.

Die Polizei hatte damals eine Wohnung in der Hafenstraße geräumt, aus der sich 30 UnterstützerInnen friedlich und ohne Gegenwehr hinausgeleiten lassen wollten. Marily Stroux war beim Verlassen des Hauses von Uniformierten getreten worden und zu Boden gegangen. Zwei Beamte konnten auf Photos identifiziert werden.

„Ich wollte im Rausgehen im Treppenhaus noch Fotos machen“, hatte Marily Stroux vor Gericht erzählt. Auf jeder Treppenstufe seien zwei Polizisten postiert gewesen. Unmittelbar danach habe sie einen Stoß in den Rücken erhalten und habe sich unterhalb der Treppe wiedergefunden. Ein anwesender Rechtsanwalt hatte beobachtet, wie sie von zwei Polizeibeamten zu Boden gerissen worden war. „Ich hatte das Gefühl, da kühlt jemand sein Mütchen“, so der Anwalt vor Gericht.

Die Innenbehörde hatte sich demgegenüber auf den Standpunkt gestellt, die 46jährige Frau sei nicht angefaßt worden. Stroux' Anwalt Jens Waßmann will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und räumte ein, daß die Beweislage in diesem Verfahren „nicht eindeutig“sei. Gemeinsam mit seiner Mandantin will er prüfen, ob sie die nächste Instanz anrufen, um den Vorfall zu klären. Jens Waßmann: „Unsere Zeugen haben aus der Erinnerung präzisere Aussagen gemacht als die der Beklagten.“

Lisa Schönemann