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Verbotene elektrische Beziehungen

■ Kartellamt ermittelt nach Entscheidung des Bundesgerichtshofes gegen HEW-Verkauf

Das Bundeskartellamt wird seine Ermittlungen gegen den Teilverkauf der Hamburgischen Electricitäts-Werke (HEW) wieder aufnehmen. Es ist zu erwarten, das die Wettbewerbswächter nach ihren bisherigen Bewertungen den Verkauf von gut 25 Prozent der Aktien an die Stromkonzerne PreussenElektra (Hannover) und Sydkraft (Malmö) untersagen. Dabei kann sich das Kartellamt auf eine gestrige Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) in Berlin stützen. Das Gericht hat in zwei ähnlich gelagerten Fällen die Einsprüche des Kartellamtes gegen Fusionen auf dem Strommarkt bestätigt (siehe auch Bericht Seite 2).

„Wir sehen den Verkauf so kritisch, daß wir ihn untersagen wollen“, hatte Kartellamts-Sprecherin Elke Zeise schon vor dem BGH-Urteil gesagt. In internen Analysen war die Behörde zu dem Ergebnis gekommen, daß die Preag durch den HEW-Teilerwerb einen „wettbewerblich erheblichen Einfluß“auf dem Strommarkt in Norddeutschland gewinnt. Die Behörde hat die Ermittlungen in dem Fall bis zur schriftlichen Urteilsbegründung des BGH jedoch noch zurückgestellt.

Das Gericht hatte gestern zwei Beteiligungsverbote bestätigt, die das Kartellamt gegenüber den Stromriesen RWE und Preag ausgesprochen hat. Beide wollten sich bei kleinen Energieversorgern einkaufen.

Weder von der Preag noch von den HEW oder der Hamburger Finanzbehörde – sie hatte die Strom- Aktien verkauft – war gestern eine Stellungnahme zu erhalten. Sollte das Kartellamt den Verkauf nachträglich untersagen, muß die Stadt dennoch keine finanziellen Verluste befürchten. Denn in dem Kaufvertrag zwischen Stadt und Preag/Sydkraft ist eine sogenannte Wertsicherungsklausel enthalten. Danach garantierten die Käuferinnen der Finanzbehörde den Kaufpreis von insgesamt 1,3 Milliarden Mark für das Paket – auch wenn das Kartellamt den Deal verbietet. Nun müßte ein neuer Käufer für die Aktienpakete gesucht werden. Solltender nicht 1,3 Milliarden bezahlen wollen, müssen Preag/Sydkraft die Differenz aus eigener Tasche begleichen. Achim Fischer

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