: Freie Hand für Peking
■ Gericht: Hongkongs eingesetztes Übergangsparlament ist rechtmäßig
Hongkong (AFP) – Dem umstrittenen Hongkonger Übergangsparlament ist in einem richtungweisenden Urteil volle Rechtmäßigkeit bescheinigt worden. Ein Hongkonger Berufungsgericht entschied gestern, daß lokale Gerichte in Hongkong nicht dafür zuständig seien, über das von Peking eingesetzte Übergangsparlament und von diesem erlassene Gesetze zu urteilen. Der Vorsitzende Richter Patrick Chan sagte zur Begründung, es gebe keine rechtliche Grundlage für ein Instanzgericht, über Entscheidungen eines juristisch einwandfrei eingesetzten Parlaments zu befinden, das vom Nationalen Volkskongreß in Peking gebilligt wurde. Die Volksrepublik China sei schließlich der Souverän der Sonderverwaltungszone Hongkong.
Hintergrund der Entscheidung waren zwei Korruptionsverfahren, in denen die Beteiligten das Übergangsparlament als illegal bezeichneten, ebenso wie ein wenige Stunden nach der Übergabe verabschiedetes Gesetz. Die Verteidiger argumentierten, das Gesetz hätte englisches Gewohnheitsrecht in die Hongkonger Gesetzgebung aufnehmen müssen. Richter Chan erklärte dagegen, die Miniverfassung der Sonderverwaltungszone lege klar fest, daß Gesetze aus der Kolonialzeit nicht übernommen würden.
Die demokratische Opposition und Menschenrechtsgruppen kritisierten, daß damit der Autonomie Hongkongs nach dem von China zugesicherten Modell „ein Land, zwei Systeme“ enge Grenzen gesetzt seien. Der Direktor der Menschenrechtsgruppe „Human Rights Monitor“, Law Yuk-Kai, sagte, mit dieser Entscheidung könne China jedes Gesetz erlassen, das dann vom Übergangsparlament übernommen werde, ohne daß es angreifbar sei. Die Hongkonger Regierung hingegen begrüßte die Gerichtsentscheidung. „Wir sind froh, daß diese Angelegenheit nun erledigt ist und daß die Rechtmäßigkeit unseres Rechtssystems nicht in Frage steht“, sagte ein Regierungssprecher.
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