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Beschwerde gegen Haft für Ghanaerin

■ Jugendamt protestiert gegen Trennung von Mutter und Kind

Wenn der zweijährige Adams Glück hat, darf er seine Mutter bald wieder umarmen. Die Bremer Anwältin der Ghanaerin Margaret A. jedenfalls erwartet heute eine Entscheidung über eine Haftbeschwerde, mit der sie die abgelehnte Asylbewerberin A. „so schnell wie möglich“aus der Abschiebehaft frei bekommen will. Margaret A. war nach ihrer Festnahme in Bremen vor knapp drei Wochen (taz 28.7) von ihrem Kind getrennt worden. Der Junge lebt seitdem bei verschiedenen Pflegefamilien. Nach Auskunft von BetreuerInnen leidet er unter der Trennung. Margaret A. wurde unterdessen von Bremen ins zuständige Frauengefängnis Frankfurt Preungesheim überstellt. Sie hatte zuvor im Kreis Wetterau gewohnt.

Trotz aller Bemühungen gelang es in der Zwischenzeit weder der Anwältin A.'s noch MitarbeiterInnen des hessischen Frauenministeriums, Mutter und Kind gemeinsam unterzubringen. Jetzt setzen sich neben der Bremer Frauenbeauftragten auch das hessische Frauenministeriums und das Jugendamt für Mutter und Kind ein. Sie weisen darauf hin, daß die Verhältnismäßigkeit der Mittel im Fall der Ghanaerin nicht gewahrt werde. In Hessen waren eine Mutter und ihr Kind zuletzt vor acht Jahren in Abschiebehaft genommen worden, hieß es im Frauenministerium. ede

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