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Strafe für falsche Verdächtigungen

■ Frau bezichtigte ihren Ehemann, den Brand von Lübeck gelegt zu haben

„120 Tagessätze zu 15 Mark. Das ist ein Friedensangebot an die Angeklagte“sagte Richter Wacker gestern bei der Urteilsverkündung. Der Strafbefehl erging in Abwesenheit der Angeklagten, die sich mit einem ärztlichen Attest entschuldigt hatte.

Der Fall von „falscher Verdächtigung“, der nun doch nicht verhandelt wurde, klingt kurios: Brenda L. hatte im Mai 1996 bei der Polizei in Bremen angerufen und gesagt, ihr Ehemann sei an einem Rauschgiftgeschäft beteiligt, das in den nächsten dreißig Minuten vonstatten gehe. Am selben Tag rief sie auch bei der Bezirkskriminalinspektion in Lübeck an und erzählte, ihr Mann habe ihr in einem Telefongespräch gesagt, er habe den Brandanschlag in der Lübecker Hafenstraße verübt. Das wiederholte die Angeklagte auch in einer polizeilichen Vernehmung in Berlin, obwohl sie wußte, daß ihre Anschuldigungen falsch waren.

„So etwas ist schon heftig“, meinte der Richter, „ich kann mich nur an einen einzigen Fall erinnern, in dem ich falsche Verdächtigungen verhandelt habe. Meist sind das Nachbarschaftsstreitigkeiten“.

Brenda L. kann jetzt Widerspruch gegen den Strafbefehl einlegen. KK

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