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Kein allgemeines Mandat

■ Gericht: AStA muß bei Uni-Politik bleiben

Der Allgemeine Studentenausschuß der Universität Bremen (AStA) hat kein allgemein politisches Mandant. Das hat das Verwaltungsgericht gestern entschieden (AZ: 6 V 364/96). Der Studentschaft sei zwar bei der Bearbeitung von hochschulpolitischen Themen ein „Brückenschlag“zu allgemeinpolitischen Themen erlaubt, räumten die RichterInnen ein. Forderungen, Erklärungen und Stellungnahmen, bei denen der Bezug zur Hochschule nicht zu erkennen ist, könnten jedoch nicht als hochschulbezogen gelten.

Dagegen hätte die Studentenschaft der Universität Bremen in der Vergangenheit mehrfach verstoßen. Die Herausgabe der Zeitschrift „bambule“hätte nicht vom AStA finanziert werden dürfen. Außerdem seien Flugblätter und Plakate mit allgemeinpolitischen Äußerungen veröffentlicht worden, die nicht von dem gewählten Gremium des AStA stammten, sondern von Arbeitskreisen, die allen StudentInnen offenstünden.

Das Verwaltungsgericht lehnte allerdings den Eilantrag eines Studenten, der dem AStA politische Äußerungen unter einer Androhung eines Ordnungsgeldes von 500.000 Mark verbieten wollte, ab. „Damit ist der Versuch aus dem rechten Spektrum zunächst gescheitert, dem AStA einen Maulkorb umzuhängen“, freute sich AStA-Vorstand Lars Christian Wichert. Eine Einschätzung, die sich als zu optimistisch herausstellen könnte. Das Gericht hat dem Eilantrag des Studenten nur nicht stattgegeben, weil die RichterInnen keine Wiederholungsgefahr erkennen konnten. Die Zeitschrift „bambule“ist zwischenzeitlich eingestellt worden. Das Verwaltungsgericht hat mit dem Beschluß vielmehr ein deutliches Signal gesetzt: Sollte der AStA nochmal gegen das Verbot des allgemein politischen Mandats verstoßen, hätte ein neuer Eilantrag vermutlich gute Chancen. Kerstin Schneider

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