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Krista von Beust gegen die SPD

Bezirksverwaltungsreform wird mit grün-schwarzer Mehrheit gekippt. GAL und CDU wollen der SPD einen Dämpfer verpassen  ■ Von Heike Haarhoff

Seite an Seite, in strahlendem Grün (Sie) und dunklem Anthrazit (Er) präsentierte sich gestern das oppositionelle Spitzenkandidaten- Pärchen Krista Sager (GAL) und Ole von Beust (CDU) der Presse. Doch dieses „wunderschöne Schauspiel“, stellte Sager klar, bleibe „in dieser Legislaturperiode“ein „seltenes“. Man sei nur zusammengekommen, die „Ära des Voscherau'schen Zentralismus“samt ihrer „dramatischen Beschneidung der kommunalen Demokratie“durch einen gemeinsamen Gesetzentwurf zu beenden. Die parlamentarische Abfuhr für die SPD ist beschlossene Sache: In der neuen Bürgerschaft sitzen 54 Rote 67 Grünen und Schwarzen gegenüber.

Der Pakt sieht vor, die erst im Juni von der bislang regierenden SPD-Statt-Kooperation verabschiedete Bezirksverwaltungsreform noch in diesem Herbst wieder zu kippen. „Das ist unser fester Wille“, bekräftigte Ole von Beust. Dezentralisierung und Autonomie der Bezirke zu stärken, sei ein „Wahlversprechen“von GAL und CDU, das nun eingelöst werde. Egal, wer von beiden später mit der SPD koalieren werde, die Reform der Bezirksverwaltungsreform sei mit den Sozis „nicht verhandelbar“. „Die werden auf Granit beißen“, spottete Ole von Beust.

Bereits bei der konstituierenden Bürgerschaftssitzung am 8. Oktober soll die erste Lesung des Gesetzes stattfinden; nach der zweiten Anfang November soll es in Kraft treten. Es stellt weitestgehend den Status an Eigenständigkeit wieder her, den die sieben Hamburger Bezirke bereits vor der SPD-Reform hatten. Darüber hinaus werden den Bezirken künftig eigene Haushalte zugebilligt. „Das sah die SPD-Reform auch vor“, räumten GAL und CDU fairerweise ein.

Und sonst? – Die Bezirksversammlungswahl wird künftig von der Bürgerschaftswahl „entkoppelt“und, ähnlich wie die Kommunalwahlen in Flächenländern, nur noch alle fünf Jahre stattfinden. Bezirksamtsleiter werden nicht von Senats Gnaden eingesetzt, sondern weiterhin demokratisch von den Bezirksparlamenten gewählt. Diese erhalten zudem ihr umfassendes Kontroll- und Informationsrecht über die Verwaltung im Bezirksamt zurück. Bebauungspläne, Hauptbeschäftigungsobjekte der Lokalpolitik, werden nicht von einem senatsabhängigen Bezirksamtsleiter abgesegnet, sondern durch Mehrheitsbeschluß der Bezirksversammlung oder der Bürgerschaft.

Aus verfassungsrechtlichen Gründen jedoch behält der Senat das Recht auf „Evokation“, d.h. er kann weiterhin im Zweifel gegen den Willen des Bezirks umstrittene Bebauungspläne an sich reißen. Doch ist darüber die Bürgerschaft zu informieren.

Fachbehörden dürfen sich nicht länger in Bezirksangelegenheiten wie Fahrradwege oder Spielplätze einmischen. Auch entscheidet die Bezirksversammlung selbst über die Zahl ihrer Ausschüsse und muß sich ihre Geschäftsordnung nicht vom Senat genehmigen lassen.

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