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Besenreine Sozialpolitik

■ Langzeitarbeitslose müssen in Städten und Gemeinden Hilfsarbeiten leisten

Hamburg (dpa) – Städte und Gemeinden sollen künftig Empfänger von Arbeitslosenhilfe ebenso wie Sozialhilfeempfänger zu Aushilfsarbeiten wie Laubfegen oder Pflege von Grünanlagen heranziehen können. Nach einem Bericht der Bild am Sonntag soll eine solche Gesetzesänderung heute im Haushaltsausschuß des Bundestages vorbereitet werden.

Mit einer Änderung im Haushaltsrecht soll das Sozialgesetz zum 1. Januar 1998 ergänzt werden, sagte der CDU-Abgeordnete Hermann Kues der Zeitung. Danach sollen die Gemeinden Erfolgshonorare von bis zu 3.600 Mark pro Person erhalten, „wenn sie Empfänger von Arbeitslosenhilfe für mindestens ein Jahr über eine Beschäftigungsgesellschaft oder direkt mit sozialen oder anderen Tätigkeiten betrauen. Wer die angebotene Arbeit ablehnt, dem wird die Arbeitslosenhilfe gestrichen.“ Kues erwartet, daß daraufhin etwa 20 Prozent der 1,3 Millionen Empfänger von Arbeitslosenhilfe auf die Zahlung verzichten werden. Dadurch könnten pro Monat mehr als eine halbe Million Mark gespart werden.

Auch SPD-Fraktionschef Scharping sprach sich in Bild für eine stärkere Heranziehung von Sozialhilfeempfängern und Arbeitslosen zu gemeinnützigen Arbeiten aus. Ihnen sei jede Arbeit zumutbar, zu der sie „körperlich und geistig“ in der Lage seien. Wer eine Arbeit verweigere, „muß das auch finanziell spüren“, sagte Scharping. Die Oberbürgermeisterin von Frankfurt am Main, Petra Roth (CDU), verlangte, die Arbeitslosenhilfe an Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten zu koppeln und bei Arbeitsverweigerung deutlich zu kürzen.

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