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Amtliche Volksverstimmung

Hamburger Initiative „Mehr Demokratie“sieht Volksbegehren behördlich behindert: Zu wenige Wahllokale zu selten geöffnet  ■ Von Sven-Michael Veit

Wenn Marcus Hiller sich, wie er es nennt, „im Ton moderat“äußert, klingt das zum Beispiel so: „Die Planung der Innenbehörde zur Durchführung des Volksbegehrens führt zu dessen Tod.“Der Hamburger Senat müsse dafür sorgen, so der Sprecher der Kampagne „Mehr Demokratie in Hamburg“gestern auf einer Pressekonferenz, daß das geplante Volksbegehren „nicht durch demokratiefeindliches Handeln scheitert“.

Hiller und seine MitstreiterInnen für mehr Demokratie wollen mehr Mitspracherechte der Hamburger BürgerInnen auf Landes- und Bezirksebene durchsetzen. Über Sachfragen wie das Schicksal des Hafenkrankenhauses oder die Einführung der Stadtbahn sollte, so die Vorstellung, das Volk künftig unabhängig von Bürgerschaftswahlen mitbestimmen können. Dieses Ansinnen muß zunächst, so sieht es die Hamburger Verfassung vor, von zehn Prozent aller Wahlberechtigten im Grundsatz unterstützt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt kann es dann zu Volksentscheiden in konkreten Sachfragen kommen.

Zehn Prozent, das macht exakt 124.000 Stimmen. Und die sollen, so will es die Innenbehörde, ausgerechnet in den Hamburger Frühjahrsferien gesammelt werden. Zwischen dem 9. und dem 23. März 1998 will sie unter der Woche an 25 Stellen – in Bezirks- und Ortsämtern sowie Ortsdienststellen – zumeist während der üblichen Dienstzeiten Listen auslegen, in denen BürgerInnen ihre Unterstützung des Volksbegehrens per Unterschrift dokumentieren können. „Das“, konstatiert Hiller, „ist ein klarer Affront“.

Die Initiative, die von mehr als 100 Gruppen und Organisationen getragen wird, fordert längere Öffnungszeiten „auch bis 20 Uhr“, und zwar auch am Sonntag. Erfahrungen in anderen Bundesländern wie beim – gescheiterten – Volksbegehren zur Wiedereinführung des Buß- und Bettages in Schleswig-Hol-stein sowie mit zwei Volksbegehren in Bayern hätten gezeigt, daß an Sonntagen die meisten Stimmen zusammenkämen.

Zudem seien 25 Abstimmungslokale viel zuwenig. „Mindestens 70 müßten es sein“, hat der Verwaltungsfachmann von „Mehr Demokratie“, Michael Effler, errechnet. Und vergißt den Hinweis nicht, daß diese Forderung „sehr bescheiden ist angesichts der mehr als 1000 Wahllokale bei der vorigen Bürgerschaftswahl“. Auch die amtliche Absicht, keine Zwischenstände zu veröffentlichen, sorgt für Verstimmung. Selbst in Bayern würde jeden Abend ausgezählt und den Ini-tiatoren somit über ein „tägliches Stimmenbarometer“eine effektive Öffentlichkeitsarbeit ermöglicht.

Die Innenbehörde, so deren Sprecher Wolfgang Brand gestern gegenüber der taz, werde die Vorstellungen der Volksbegehrer „ergebnisoffen prüfen“und Ende Januar dem Senat eine Empfehlung vorlegen. Dann werden vor allem die drei grünen Regierungsmitglieder ihre Stimmen erheben müssen. Denn der Landesverband der Grünen in Hamburg ist einer und wohl nicht der unwichtigste Träger der „Aktion für Mehr Demokratie“.

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