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Freispruch im Tagebuch-Prozeß

Im sogenannten „Tagebuch-Prozeß“hat das Hamburger Landgericht gestern den Kaufmann Hans-Joachim L. vom Vorwurf der Vergewaltigung und des sexuellen Mißbrauchs seiner Stieftochter freigesprochen. Zwar zeigte sich das Gericht überzeugt, daß er die damals 13jährige Annika sexuell mißbraucht habe. Für eine Verurteilung hätten die Beweise jedoch nicht ausgereicht.

Annika war mit 16 Jahren an der Eß- und Brechsucht Bulimie gestorben. Die einzigen Beweismittel, die dem Gericht zur Verfügung standen, waren Tagebücher des Mädchens und spätere Briefe an einen Freund. Die reichten nach Einschätzung der Jugendschutzkammer zu einer Verurteilung jedoch nicht aus, da einzelne Erlebnisse zwar im Detail beschrieben waren, zum Teil aber zeitlich nicht eingeordnet werden konnten. Klar sei jedoch, daß der Angeklagte ein „steter und wiederkehrender Alptraum“für das Kind gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Gefängnis für Hans-Joachim L. gefordert. ee

Ausführlicher Bericht Seite 6

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