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Diesterweg-Urteil rechtskräftig?

■ Verteidigung zieht im Falle Diesterweg seinen Revisionsantrag zurück

Oldenburg. Die Verteidigung des wegen Mordes an der zehn Jahre alten Kim zu lebenslanger Haft verurteilten Rolf Diesterweg hat nach Informationen von „Radio Niedersachsen“ihren Revisionsantrag gegen das Urteil zurückgezogen. Im Gegenzug hätten auch die Anwälte von Kims Eltern als Nebenklägern ihren Revisionsantrag zurückgenommen, so daß das Urteil rechtskräftig würde.

Diesterwegs Verteidiger hatte Mitte Dezember vorsorglich zur Wahrung der Fristen Rechtsmittel eingelegt. Eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts hatte Diesterweg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes und sexuellen Mißbrauchs von Kindern verurteilt. Das Gericht hatte damals aber eine Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung abgelehnt. dpa

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