: Jetzt auch noch „virtuelle“ Werbung?
Mainz (epd/taz) – Ein erster Entwurf für eine Neufassung der Rundfunkgesetzgebung in Deutschland liegt vor. Die Rundfunkreferenten der fürs Fernsehen in Deutschland zuständigen Länder hätten sich auf ein gemeinsames Papier geeinigt, verlautete aus der federführenden Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz. Vorgesehen sind neue Werberegeln, über die allerdings noch harte Verhandlungen erwartet werden: Die Überlegungen reichen von einer Erweiterung der 20-Uhr-Werbegrenze von ARD und ZDF bis hin zu einem völligen Werbeverbot bei den Öffentlich-Rechtlichen. Vorgesehen ist auch eine Regelung zur sogenannten virtuellen Werbung. Dabei werden in Sportübertragungen die Slogans auf den Banden im Stadion elektronisch ständig ausgewechselt, obwohl sie vor Ort gleichbleiben. Dies soll zugelassen werden, wenn der Gesamteindruck der Sendung nicht verfälscht wird. Im Umfeld von Kinder- und Jugendsendungen sowie im „Nachrichten- und Berichtswesen“ soll virtuelle Werbung verboten werden. Auch härtere Maßnahmen gegen die bereits verbotene, aber nicht bestrafbare Schleichwerbung könnten Eingang in den Rundfunkstaatsvertrag finden, ebenso wie ein Paragraph, der die Übertragung von Großereignissen im Free-TV festschreibt, sowie Regelungen über das digitale Fernsehen. Im Februar sollen sich TV-Manager und Intendanten zu dem Entwurf äußern.
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