: Harte und weiche Instrumente
■ Umweltberatung: Informieren, aufklären, überzeugen. Aber die Pioniertage sind vorbei, jetzt wird das Berufsbild geformt. Auftraggeber sind Kommunen, Kammern und die Industrie.
Kein Beruf ohne Berufsverband, soviel ist im Heimatland der Vereinsmeierei von vornherein klar. Doch daß von einer solchen Standesorganisation keineswegs nur bürokratisch organisierter Stillstand ausgehen muß, beweist der Bundesverband für Umweltberatung e.V. (bfub).
Als Zusammenschluß von acht Landesverbänden – die „Umweltberatung Nordost, Verein der UmweltberaterInnen in den fünf neuen Bundesländern“ ist assoziiertes Mitglied – vertritt der bfub nicht nur die Interessen seiner Mitglieder, indem er zum Beispiel inzwischen behördlich anerkannte Honorarempfehlungen erarbeitete. Er formuliert auch die Anforderungen an den Beruf, und die sind seit Gründung des Verbandes im Jahre 1989 ständig gestiegen.
Als die ersten Umweltberatungsstellen eingerichtet wurden, gab es kein einheitliches Berufsbild. Wer über Kenntnisse in Sachen Ökologie verfügte, viel Engagement und gemäßigte Gehaltswünsche mitbrachte, konnte an die Arbeit gehen. Den größten Teil der einschlägigen Stellen schrieben die Kommunen aus, und sie sind auch heute noch wichtige Auftraggeber der Branche. Doch mittlerweile nehmen auch Handwerkskammern, Industrie und Handelsverbände oder – ab einer gewissen Größe – einzelne Betriebe Umweltberater unter Vertrag. Entsprechend vielfältig sind inzwischen die Anforderungen, weshalb das 1993 vom bfub erstellte Positionspapier zum „Berufsbild Umweltberatung“ derzeit überarbeitet wird.
Die Berater-Zunft begreift ihre Tätigkeit als „weiches“ Instrument der Umweltpolitik: Mit Information und Beratung sollen die „harten“ Mittel, also Gesetze und Verordnungen, ergänzt werden. Je nachdem, mit wem man es dabei gerade zu tun hat, sind natürlich die Anforderungen an derlei Überzeugungsarbeit sehr unterschiedlich. Vor allem zwei Bereiche lassen sich nur noch schwer unter einen Hut bringen: „Wo Aufklärungsarbeit geleistet werden muß“, so bfub-Mitarbeiterin Inse Ewen, „sind kommunikative und didaktische Fähigkeiten wichtig.“ Dies betrifft nicht nur die öffentlichen Beratungsstellen, sondern durchaus auch Jobs wie den des Umweltbeauftragten einer Gemeindeverwaltung, wenn er etwa die Hausmeister städtischer Gebäude zum Energiesparen animieren soll. In anderen Arbeitsbereichen überwiegt dagegen „eindeutig das technische Fachwissen“.
Wer sich „Umweltberater“ nennen will, muß mit der Materie natürlich bestens vertraut sein. Im April 1996 verabschiedete die bfub-Mitgliederversammlung einen Anforderungskatalog, die sogenannte Güteanerkennungsrichtlinie. Danach gilt als Voraussetzung entweder ein Universitäts- bzw. Fachhochschulabschluß oder eine Berufsausbildung mit „umweltbezogenen Inhalten“, eine Zusatzausbildung mit mindestens 500 Unterrichtsstunden, die Dokumentation eines selbst durchgeführten Umweltberatungsprojekts sowie ein Jahr Berufspraxis in der Umweltberatung. Mindestens drei dieser Bedingungen müssen erfüllt sein, bevor der „Gütefachausschuß“ des bfub einen Bewerber anerkennt. Bedingung ist außerdem – und zwar nicht nur für Mitarbeiter öffentlicher Einrichtungen, sondern auch für in der Privatwirtschaft Beschäftigte – die Selbstverpflichtung auf den „Ehrenkodex“ der Organisation, der unter anderem eine „der Umwelt verbundene, unabhängige, objektive und integrierende Zielsetzung“ der Arbeit und auch die kontinuierliche Weiterbildung beinhaltet. Diese Empfehlungen, so das Fazit, würden auch weitgehend eingehalten. Das Problem der „schwarzen Schafe“ kenne man in der bfub-Zentrale „eigentlich gar nicht“. Jochen Siemer
bfub, Richard-Wagner-Straße 11, 28209 Bremen, Telefon (0421) 343 400, Fax 347 87 14.
Die Broschüren der Schriftenreihe „Bildung und Beruf“ zum Thema Umweltschutz (Nr. 251-254) nennt Fortbildungsangebote, erhältlich kostenlos über die Arbeitsämter.
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