: Gericht rettet den FDP-Wahlkampf
■ Partei darf umstrittene Zahlungen von 10,5 Millionen Mark vorläufig behalten und bekommt Nachzahlungen. Endgültiges Urteil kommt erst nach der Bundestagswahl
Münster/Bonn (dpa/taz) – Die FDP muß die umstrittenen 10,5 Millionen Mark aus der staatlichen Parteienfinanzierung vorläufig nicht zurückzahlen. Dies entschied am Freitag das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster in zwei Eilverfahren. Es korrigierte damit einen anderslautenden Beschluß des Kölner Verwaltungsgerichts. Zugleich erhält die FDP 5,7 Millionen Mark nachträglich überwiesen, die die Bundestagsverwaltung wegen des Rechtsstreits zurückgehalten hatte.
Diese Nachzahlung kündigte die Bundestagsverwaltung direkt im Anschluß an die OVG-Entscheidung an. Die FDP reagierte mit Genugtuung.
Das Kölner Verwaltungsgericht hatte die FDP im November vergangenen Jahres zur Rückzahlung der Gelder aus der Parteienfinanzierung 1996 verurteilt. Nach dem Urteil der Kölner Richter hatte die Partei bei ihrem Antrag zur staatlichen Parteienfinanzierung einen Formfehler begangen und deshalb 10,5 Millionen Mark zu Unrecht erhalten. Diesen Betrag sollte sie zurückzahlen. Dagegen hatte die FDP Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt.
Die FDP befindet sich in akuter Geldnot. Die Finanzlage der Partei sei „nicht rosig“, selbst wenn sie die Gelder nicht sofort zurückzahlen müßte, hatte Generalsekretär Guido Westerwelle erst unlängst geklagt. Der Wahlkampfetat für die Bundestagswahl war von 8,5 auf 6 Millionen Mark zurückgefahren worden. Die Anwälte der Partei hatten in einem Schriftsatz geltend gemacht, eine Rückzahlung gefährde die Wahlkampagne aufs schwerste. Westerwelle befürchtete für diesen Fall eine Verletzung der Chancengleichheit bei den bevorstehenden Wahlen.
Diesen Argumenten schlossen sich jetzt die Münsteraner Richter an. Nach Auffassung des OVG wäre die Rückzahlung für die FDP im Wahljahr 1998 besonders einschneidend. Der Ausgang des Verfahrens sei völlig offen. Daher sei das Interesse der FDP, die Gelder vorläufig nicht zurückzuzahlen, höher zu bewerten. ci
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