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Uniformierte Horrorfilmer straflos

■ Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen acht Bundeswehrsoldaten ein, die Hinrichtung spielten und aufnahmen. Rechtsextremistische Tendenzen bei den Hobbyfilmern nicht erkennbar

Schweinfurt (dpa) – Der Skandal um das sogenannte Hammelburger Horrorvideo bleibt für die acht angezeigten Bundeswehrsoldaten ohne gerichtliches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt stellte das Ermittlungsverfahren am Freitag ein. Der Videofilm bestehe zwar zum Teil aus „unschönen und makabren Szenen, insgesamt stellt er jedoch keine Verherrlichung oder Verharmlosung von Gewalttätigkeiten dar“, sagte Oberstaatsanwalt Karl Eugen Bauner. Die Bundeswehr sei nicht böswillig verächtlich gemacht, rechtsextremistische Tendenzen seien nicht erkennbar.

Das Videoband hatte im vergangenen Sommer für Empörung gesorgt. Am unterfränkischen Bundeswehr-Standort Hammelburg (Landkreis Bad Kissingen) hatten die Wehrpflichtigen brutale Hinrichtungs- und Vergewaltigungsszenen nachgestellt und auf Video aufgezeichnet. Das im April 1996 aufgenommene Band gelangte im Sommer 1997 in den Besitz des TV-Senders Sat.1. Der Privatsender strahlte die brutalsten Szenen aus. Daraufhin erstattete das Verteidigungsministerium Anzeige gegen die inzwischen aus dem Wehrdienst ausgeschiedenen Soldaten.

Nach der strafrechtlichen Überprüfung des 42minütigen Videofilms wird die Staatsanwaltschaft keine Anklage erheben. „Wir konnten auf dem Band keine Straftaten feststellen“, sagte Bauner. Der Grund: Die Soldaten hätten keine Bundeswehr-, sondern lediglich Phantasieuniformen getragen, da sie im Rahmen der Truppenausbildung für Bosnieneinsätze als Statisten Partisanen mimen sollten. „Auf dem Band wird in keiner Weise der Eindruck erweckt, daß die Gewaltszenen von Bundeswehrsoldaten verübt wurden.“

Auch der Vorwurf der Unterschlagung von Übungsmunition wurde fallengelassen – wegen des geringen Schadens von 100 Mark. Ebensowenig strafbar sei die Weitergabe des Films an Sat.1 gewesen. Der Sender, der für den Film 2.000 Mark gezahlt hatte, fühlt sich nach Bauners Worten „weder getäuscht noch geschädigt“.

Maßstab für die Beurteilung des Videos könnten nicht allein die vom TV-Sender ausgestrahlten Bildsequenzen sein. Vielmehr sei eine Gesamtschau des Streifens erforderlich. Einen großen Teil nehmen Bauners Worten zufolge Szenen ein, in denen die Darsteller bekannte Werbe- und Kinofilmszenen nachspielten und mit „schwarzem Humor“ verballhornten.

Es bestehe kein Zweifel, meinte Bauner, „daß der Film zum Teil moralisch anstößig ist“. Das zu bewerten, sei aber nicht seine Aufgabe. Wie es hieß, hat das Verteidigungsministerium hat der Einstellung des Verfahrens zugestimmt.

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