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Prozeß um Entführung

■ Familie wollte Schulden eintreiben. Kindstötung angedroht, aber nicht geplant

Mit Teilgeständnissen hat gestern der Prozeß um die Entführung eines achtjährigen Jungen am 3. September 1997 begonnen. Fünf Mitglieder einer bosnischen Familie und ein Deutscher türkischer Herkunft müssen sich vor dem Landgericht wegen erpresserischen Menschenraubes verantworten. Mit der Entführung sollten nach Angaben einzelner Angeklagter Schulden bei der aus Ex- Jugoslawien stammenden Familie des entführten Kindes eingetrieben werden.

Der Junge war zwei Tage in der Wohnung der 61jährigen Großmutter der Familie eingesperrt, bevor er unversehrt in der Nähe der elterlichen Wohnung in Tempelhof freigelassen wurde. Die Entführer sollen laut Anklage 600.000 Mark Lösegeld verlangt und mit Tötung gedroht haben, ohne je wirklich den Tod des Kindes geplant zu haben. Das 41jährige Familienoberhaupt soll auf Veranlassung des Großvaters des Achtjährigen eine sechsstellige Summe verliehen haben. Sein 18jähriger Sohn war in die finanziellen Probleme eingeweiht. Als er am 3. September mit seinem deutsch- türkischen Freund unterwegs gewesen sei und das Kind plötzlich auf der Straße aufgetaucht sei, habe er sich spontan zur Entführung entschlossen. Sie brachten das Kind zur überraschten Großmutter. Alle zusammen hätten Karten gespielt. Das Kind sei sorgsam behandelt worden, so daß sie sich trotz ihrer Angst gefügt habe, es in der Wohnung zu behalten, ließ die Großmutter über ihren Anwalt wissen. Ihr sei von den anderen Familienangehörigen versichert worden, dem Kind werde nichts geschehen. Der Prozeß wird morgen fortgesetzt. dpa

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