WTO hat was gegen Seeschildkröten

■ Die US-Bestimmung zum Schutz der Tiere sei ein unlauteres Handelshemmnis

Washington/Berlin (AP/taz) – Die Welthandelsorganisation WTO hat sich gegen Umweltvorschriften der USA zum Verkauf von Krabben gewandt, die dem Schutz von Seeschildkröten dienen sollen. Am Wochenende bestätigten Regierungskreise die Berichte von Verbraucherschutzgruppen, wonach die WTO diese Bestimmungen als nicht vereinbar mit den Regeln des freien Welthandels einstuft.

Dies wäre ein großer Erfolg für mehrere asiatische Staaten, die wegen dieser Bestimmungen nicht in die USA exportieren dürfen. Die Entscheidung des dreiköpfigen WTO-Schlichtungsausschusses ist allerdings noch nicht offiziell.

In den USA dürfen Shrimps und andere Krustentiere nur dann verkauft werden, wenn sie mit Netzen gefischt wurden, in die keine Seeschildkröten geraten können. Amerikanische Krabbenfischer haben seit langem entsprechende Vorrichtungen an ihren Netzen angebracht. Thailand, Malaysia, Indien und Pakistan ist das Wohlergehen der nutzlos gefangenen Schildkröten dagegen egal. Sie fühlen sich von den Verkaufsbestimmungen schlicht ungerecht behandelt und wandten sich deswegen an die WTO in Genf.

„Dies ist ein weiterer Angriff der WTO auf die Gesetze der Umwelt“, klagt Chris McGinn von der für einen umweltgerechten Handel eintretenden Organisation Public Citizen's Global Trade Watch. „Die USA müssen jetzt entweder ihr Gesetz ändern oder Handelssanktionen in Kauf nehmen.“

Die USA hatten in dem Schlichtungsverfahren argumentiert, daß die Fangvorschrift nötig sei, um die vom Aussterben bedrohten Seeschildkröten zu schützen. Es gebe keine andere angemessene Möglichkeit, um die Tiere ausreichend zu schonen. Nach Angaben von Umweltschützern kommen jedes Jahr 150.000 Seeschildkröten in den Netzen der Krabbenfischer in aller Welt als Beifang ums Leben. urb