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Wrocklages Schnäppchen

■ Gericht gibt FDPler recht: Innensenator bekam Villa zu seltsam günstigem Preis

„Ist Senator Wrocklage bestochen worden?“fragte der FDP-Politiker Rainer Lettow im August vergangenen Jahres. Denn Innensenator Hartmuth Wrocklage (SPD) hatte 1995 eine kleine Villa in einer ruhigen Nebenstraße des Nobelviertels Uhlenhorst für nur 680.000 Mark erworben. Und zwar von einer Frau, gegen die wegen des Verdachts der Beamtenbestechung strafrechtlich ermittelt wird.

Wrocklage, hellauf empört ob der ehrenrührigen Anwürfe, verklagte Lettow postwendend. Doch das Gericht entschied nun zugunsten des Freidemokraten. „David gewinnt gegen Goliath“, freute sich Lettow gestern über die Niederlage des Senators und den „Sieg der Meinungs- und Pressefreiheit“.

Das Gericht stellte fest, daß die Vorwürfe zwar „durchaus ehrenrührig“seien. Auf der anderen Seite gebe es aber „durchaus Gesichtspunkte“, die Lettows kritische Fragen „berechtigten“. Vor allem der Kaufpreis: Amtsrichter Steinmetz selbst habe 1997 „nach dreijähriger Suche ein Haus in den Elbvororten gekauft“und kenne folglich die „Immobiliensituation“in den „sogenannten besseren Wohngegenden“sehr gut. Daher bestünde für ihn „kein Zweifel“, daß der Preis von 680.000 Mark „nur als ,Schnäppchen' bezeichnet werden kann“. Für gewöhnlich sei ein solches Objekt nicht unter einer Million Mark zu bekommen.

Hinzu komme, daß gegen die Verkäuferin wegen Bestechungsverdacht ermittelt wird. Da bestünde schon „ein gewisser Klärungsbedarf“, der die Fragen des FDPlers rechtfertigte. In der Abwägung zwischen dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit und der persönlichen Ehre entschied das Gericht deshalb zugunsten des FDP-Politikers. Die Kosten des Rechtsstreits muß Kläger Wrocklage tragen. sim

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