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BGH: Kein Maulkorb für Reisereporter von Pro 7

Karlsruhe (AP) — Pro 7 darf einen kritischen Bericht über eine Hotel- und Appartementanlage in Spanien ausstrahlen. Der Bundesgerichtshof hob vorgestern das Verbot zweier Vorinstanzen auf. Der Reiseveranstalter Alltours hatte beklagt, sein Hausrecht sei verletzt worden. Das Filmteam hatte 1995 in einer Ferienanlage unzufriedene Gäste interviewt. Als die Hotelleitung das merkte, erteilte sie den Journalisten Hausverbot. Alltours, das an der Ferienanlage Belegungsrechte hat, klagte gegen die Ausstrahlung des Berichts, zunächst mit Erfolg: Ein Land- und ein Oberlandesgericht entschieden, daß die Informationen durch Verletzung des Hausrechtes beschafft worden seien. Der Bundesgerichtshof sah das anders, da die Anlage nicht mit den Geschäftsräumen der Firma gleichgestellt werden könne. Zudem habe das Team nach dem Hausverbot mit dem Drehen aufgehört. Ohnehin müsse eine mögliche illegale Informationsbeschaffung gegen das Grundrecht auf Rundfunkfreiheit abgewogen werden.

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