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Hamburgs Polizisten unter Kontrolle

Als erstes Bundesland richtet Hamburg eine Kontrollkommission für die Polizei ein. Der rot-grüne Senat erlaubt der Kommission, unangemeldet Wachen zu besuchen und uneingeschränkt Akten einzusehen  ■ Aus Hamburg Silke Mertins

Die Hamburger Polizei soll sich in Zukunft nicht mehr selbst kontrollieren. Als erstes Bundesland richtet die Hansestadt eine unabhängige „Polizeikommission“ ein. Damit zog der rot-grüne Senat am Dienstag Konsequenzen aus dem „Hamburger Polizeiskandal“, der den damaligen Innensenator 1994 den Job kostete.

Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuß hatte insbesondere in wiederholten Übergriffen gegen AusländerInnen mehr als nur Einzelfälle gesehen und beklagte eine „unzulässige und unerträgliche Verrohung der Sprache und Verhaltensweisen“ auf Polizeiwachen. Als Frühwarnsystem wurde eine Kontrollkommission gefordert, da es ein struktureller Fehler sei, die Polizei ihr eigenes Fehlverhalten untersuchen zu lassen. Innensenator Hartmuth Wrocklage (SPD) weigerte sich jedoch standhaft, das Ersuchen des Parlaments umzusetzen. Erst der rot-grüne Koalitionsvertrag zwang den SPD-Hardliner, dem Beschluß Taten folgen zu lassen. Er selbst hätte lieber weiterhin auf die „Innere Führung“ gesetzt, gab Wrocklage freimütig zu. Anders als Frankfurt oder Berlin, wo es ebenfalls schwerwiegende Vorfälle gab, wird der Hamburger Innenbehörde ab kommenden September ein dreiköpfiges ehrenamtliches Kontrollgremium zugeordnet sein. Es soll als Anlauf- und Beschwerdestelle für BürgerInnen wie PolizistInnen fungieren. Die Kontrolleure dürfen unangemeldet Wachen besuchen und erhalten ein uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht. Berichtspflichtig ist die „Polizeikommission“ nur der Bürgerschaft; sie untersteht der Dienst-, aber nicht der Fachaufsicht der Innenbehörde.

Ob die Kommission jedoch eine wirksame Waffe gegen die viel beklagte „Mauer des Schweigens“ bei der Polizei werden kann, ist zweifelhaft. Wrocklage hat eine erhebliche Einschränkung in sein Konzept eingebaut: Aussagewillige PolizistInnen können sich nicht vertraulich an die Kommission wenden. Sie müssen gleichzeitig ihre Vorgesetzten informieren. Der Innensenator rechtfertigt diese Vorgabe mit dem Beamtenrecht. Mobbing und die Angst, sich selbst strafbar gemacht zu haben, weil sie über Übergriffe nicht sofort berichtet haben – Polizisten unterliegen dem Strafverfolgungszwang –, waren jedoch bisher häufig der Grund, warum Beamte sich scheuten, gegen ihre Kollegen auszusagen.

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