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■ Umstrittenes Gutachten:„Jasmin O. ist strafmündig“

Für die Staatsanwaltschaft steht nun zweifelsfrei fest: der jugendliche Deliquent Jasmin O. ist strafmündig. Das geht aus dem endgültigen Gutachten des Rechtsmedizinischen Instituts hervor. Ihm zufolge ist er „um die 15 Jahre alt“. Die Staatsanwaltschaft werde „in den nächsten Wochen“ Anklage gegen Jasmin O. erheben, wie Justizsprecher Matthias Rebentisch gestern bestätigte. Der Jugendliche hatte insgesamt über 100 Straftaten begangen, konnte aber nicht belangt werden, da Unklarheit über sein Alter herrschte. Die angewandten medizinischen Röntgenuntersuchungen zum Zwecke der Altersbestimmung sind unter Medizinern umstritten. Die europäischen Standards könnten nicht auf Kinder aus südeuropäischen Ländern angewandt werden, so die Kritiker. Lediglich eine psychologisches Gutachten könne Auskunft über das Alter geben. Ein solches Gutachten ist im vorliegenen Fall nicht vorgesehen. Man prüfe derzeit, für welche Straftaten Jasmin belangt werden könne. taz

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