: "Nicht gegen Europarecht verstoßen"
■ Der bündnisgrüne Europaabgeordnete Wolfgang Ullmann über den Tagebau Garzweiler II: Nachdem der Petitionsausschuß des Europaparlaments das Projekt nicht kippen wollte, hängt jetzt alles von der ausstehe
taz: Herr Ullmann, der Petitionsausschuß des Europaparlaments hat am Dienstag über eine Petition zum geplanten Braunkohletagebau Garzweiler II entschieden. Ist damit jetzt klar, daß das Projekt, wie Düsseldorfs Europaminister Dammeyer erklärt hat, nicht gegen europäisches Recht verstößt?
Wolfgang Ullmann: So würde ich das nicht formulieren. Der von mir mitgetragene Beschluß hält fest, daß erstens bis heute nicht gegen europäisches Recht verstoßen wurde. Zweitens wird verlangt, daß bei der noch ausstehenden wasserrechtlichen Prüfung genau derselbe Standard eingehalten werden muß. Drittens merkt der Petitionsausschuß kritisch an, daß es bei der Ausweisung von europäischen Schutzgebieten in Deutschland einen starken Nachholbedarf gibt.
Im vergangenen Jahr waren Sie noch der Meinung, daß die erfolgten Umweltverträglichkeitsprüfungen wohl nicht den Ansprüchen des EU-Rechts entsprächen.
Nach wie vor bin ich der Meinung, daß die Braunkohletechnologie eine antiquierte Form der Energiegewinnung ist. Zu der energiepolitischen Frage haben wir ausdrücklich nicht Stellung genommen, weil das Sache der zuständigen deutschen Stellen ist. Aber zu einem Verstoß gegen EU- Richtlinien, das hat die Prüfung ergeben, ist es im bisherigen Verfahren nicht gekommen. Die entscheidende wasserrechtliche Überprüfung steht aber noch bevor.
Es sind von den Petenten Verstöße gegen den europäischen Vogel- und Faunaschutz vorgebracht worden. Außerdem ein Mißbrauch von EU-Mitteln – alles hinfällig?
Einen Mißbrauch von EU-Mitteln hat es nicht gegeben. Ob das Projekt mit den europäischen Naturschutzrichtlinien vereinbar ist, wird sich bei der wasserrechtlichen Prüfung erweisen. Denn dort geht es ja auch um die Folgen der Sümpfungsmaßnahmen in dem Tagebau für den Naturpark Maas-Schwalm- Nette. Dort liegen auch Nistgebiete von seltenen Vögeln. Insofern hat sich der Vogelschutz nicht erledigt.
Düsseldorfs Wirtschaftsminister Clement sieht in ihrem Beschluß eine „glasklare Bestätigung“ der bisherigen Vorgehensweise zu Garzweiler II.
Der entscheidende Schritt steht ja noch bevor. Ich hoffe, man kann auch danach sagen, daß es keinen Verstoß gegen EU-Recht gegeben hat.
Düsseldorfs Europaminister behauptet, jetzt sei endgültig klar, daß keine Gefahr für schützenswerte Vogelarten und für den Naturpark bestehe.
Das geht sehr weit über das hinaus, was wir gesagt haben. Interview: Walter Jakobs
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