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Justizvollzugsbeamtin verurteilt

■ „Selbstjustiz“: 13 Monate wegen Körperverletzung im Amt

Die Justizvollzugsbeamtin Sandra B. ist am Mittwoch wegen Körperverletzung im Amt vom Amtsgericht zu einem Jahr und einem Monat auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht hält es für erwiesen, daß die Beamtin im Oktober 1996 in der Untersuchungshaft der JVA Oslebshausen die Zellentüren von mutmaßlichen Sexualstraftätern aufgeschlossen hat, damit Häftlinge diese Insassen verprügeln konnten. Zwei Häftlinge wurden wegen Körperverletzung zu Haftstrafen von vier und 15 Monaten verurteilt. Zwei Häftlinge wurden freigesprochen, weil ihnen keine Tatbeteiligung nachgewiesen werden konnte.

Justizstaatsrat Ulrich Mäurer begrüßte das Urteil. „Die Entscheidung zeigt, daß öffentliche Bedienstete sich wie jeder Bürger für ihr Fehlverhalten vor Gericht zu verantworten haben. Für den Vollzug ist es wichtig, sich von solchen Mitarbeitern zu trennen.“ Aufgrund der Strafhöhe ist die Entlassung der Beamtin nach Rechtskraft des Urteils zwingend. Sandra B. hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Der Richter sparte nicht mit Kritik an dem ehemaligen Anstaltsleiter Hans-Henning Hoff, der sich „nicht in ausreichendem Maß“ um die U-Haft gekümmert habe. Sandra B. habe nichtsdestotrotz „Selbstjustiz“ geübt und ihre Taten vorher angekündigt. kes

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