: Erneuter Anlauf für Schwule und Lesben
■ Heute soll der Bundesrat ein Votum für die Gleichbehandlung von schwulen und lesbischen Paaren beschließen. Antrag dreier Länder
Bonn (taz) – Drei Nordländer wollen sich im Bundesrat gegen die Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften einsetzen. „Unsere Initiative ist mehr als ein Symbol im Wahlkampf“, sagte die Hamburger Senatorin für Gleichstellung bei der Vorstellung eines Antrags von Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen im Bundesrat. „Wir nehmen auch eine zukünftige Bundesregierung in die Pflicht – denn wir wissen alle, wie leicht Parteien vor der Wahl Zugeständnisse machen, die nachher nicht umgesetzt werden.“ Der Bundesrat entscheidet heute über den Entschließungsantrag der Nordländer. Die Bundesregierung soll danach in einem eigenen Gesetz eine bundesweite Rechtsform namens „Eingetragene Partnerschaft“ schaffen. Schwule und lesbische Paare sollen sich dann auf dem Standesamt amtlich als Lebensgemeinschaft eintragen können. „Das bedeutet keine völlige Gleichsetzung mit der Ehe, aber es garantiert vergleichbare Rechte und Pflichten“, sagte die schleswig-holsteinische Frauen- und Jugendministerin Angelika Birk. Die Paare können dann unter anderem das Auskunftsrecht im Krankenhaus, das Adoptionsrecht und das Aufenthaltsrecht für ausländische Partner einfordern. Über 700 Paragraphen müssen nach Schätzung des Hamburger Senatsamtes für Gleichstellung dann angepaßt werden. Zugesagt haben ihre Unterstützung im Bundesrat Sachsen-Anhalt und Hessen. Kritik gab es von Krista Sager an der Politik der Koalition – und hier vor allem an der Haltung der FDP: „Es ist ein Armutszeugnis, daß die FDP es nicht geschafft hat, Bewegung in die Politik zu bringen.“ Die Grünen hatten im Rechtsausschuß einen Gesetzentwurf zur Änderung des Mietrechts vorgelegt. Danach sollen alle Haushaltsangehörigen einer dauerhaften Lebensgemeinschaft beim Tod des Mieters die Wohnung übernehmen können – und nicht mehr nur Ehegatten oder heterosexuelle Lebenspartner, wie nach der jetzigen Rechtsprechung. „Die FDP hat den Gesetzentwurf der Grünen in einem Redebeitrag unterstützt. Ihr Vertreter verließ dann für die Abstimmung den Raum.“ Der Gesetzentwurf wurde im Rechtsausschuß abgelehnt – und hat damit voraussichtlich im Bundestag keine Chance mehr. Cornelia Fuchs
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