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Staatsanwalt blockiert Druckräume

■ Generalstaatsanwalt Neumann will strafrechtlich gegen Gesundheitsräume vorgehen. Justizsenator Körting (SPD), der Pilotprojekte in Kreuzberg, Schöneberg und Charlottenburg befürwortet, will nun Musterproz

Die Staatsanwaltschaft will in Berlin keine Druckräume dulden. Für den Fall, daß die Bezirke Räume einrichten, in denen Junkies unter hygienischen Bedingungen Drogen konsumieren können, droht Generalstaatsanwalt Dieter Neumann mit strafrechtlichen Konsequenzen: „Wir würden solche Druckräume sofort schließen und Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber einleiten“, sagte Berlins oberster Ankläger in einem Zeitungsinterview. Seiner Ansicht nach läßt die augenblickliche Gesetzeslage die Einrichtung von Druckräumen nicht zu.

Bislang war sein Chef, Justizsenator Ehrhart Körting (SPD), anderer Ansicht. Körting halte die Einrichtung von Druckräumen für rechtlich möglich, da hier gesundheitliche Aspekte im Vorgrund stünden, teilte seine Sprecherin im April der taz mit. Gestern hieß es jedoch, Körting befürworte zwar nach wie vor diese Position, warte aber den Ausgang eines Musterprozesses in Hamburg ab. „Dort gibt es eine ähnliche Divergenz zwischen dem Senator und der Staatsanwaltschaft, die jetzt gerichtlich geklärt wird“, so Körtings Sprecherin Michaela Blume.

Nach Ansicht der Hamburger Staatsanwaltschaft verstoßen Druckräume gegen das Betäubungsmittelgesetz, da dort Junkies „Gelegenheit zum Konsum“ gegeben werde. Ob das zutrifft, wird gerade in einem Musterprozess gegen die Einrichtung „FixStern“ geklärt. In Frankfurt dagegen zieht die Staatsanwaltschaft mit. Sie hält die „Gesundheitsräume“, wie die Einrichtungen am Main heißen, für rechtlich zulässig und toleriert sie dementsprechend. Unabhängig davon, wie der Prozeß in Hamburg ausgeht, in Berlin ist laut Justizsprecherin Blume klar: Es wird eine „einverständliche Regelung“ zwischen Senator und Staatsanwaltschaft gesucht, auch wenn Körting dienstrechtlich eine Weisungsbefugnis gegenüber der Staatsanwaltschaft hat.

Halte das Hamburger Landgericht den Druckraum für nicht rechtmäßig, bleibe, so Blume, eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzs. „Das werden wir dann prüfen.“

Unterdessen setzen die für den Drogenbereich zuständigen StadträtInnen aus Kreuzberg, Schöneberg und Charlottenburg auf Gespräche mit dem Justizsenator und der Staatsanwaltschaft. „Die Staatsanwaltschaft ist die Nuß, die wir knacken müssen“, so Udo Maier, SPD-Gesundheitsstadtrat in Charlottenburg. Wie seine Kolleginnen aus Kreuzberg und Schöneberg will Maier in seinem Bezirk einen Druckraum einrichten und hat für die Prüfung auch das Votum seiner Bezirksverordnetenversammlung (BVV). Geht es nach den drei StadträtInnen, soll am Bahnhof Zoo, an der Kurfürstenstraße und am Kottbusser Tor je ein Geundheitsraum entstehen.

Die BewohnerInnen des Neuen Kreuzberger Zentrums am Kottbusser Tor sprachen sich gestern vehement für einen Druckraum in ihrem Kiez aus. Zwar waren zum Bürgergespräch im Kotti e.V., zu dem Jugendstadträtin Hannelore May (parteilos, für Bündnis 90/Grüne) geladen hatte, nur 15 BewohnerInnen gekommen, doch die waren sich weitgehend einig: „Wenn sie endlich in einen Raum können“, brachte es ein Mieter auf den Punkt, „dann spritzen sie nicht weiter in unseren Aufgängen.“ Sabine am Orde

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