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Unerlaubt im Loch

■ BUND gegen die Stadt: Bohren im Mühlenberger Loch ist rechtswidrig

Noch hat Hamburg den Großauftrag für den Bau des Airbus-Supermodells A3XX nicht in der Tasche. Noch hat auch die EU die Zerstörung des Vogelschutzgebiets Mühlenberger Loch zugunsten des Flugzeugbauers Dasa nicht genehmigt. Dennoch machen sich seit einiger Zeit Arbeitsschiffe im Süßwasserwatt zu schaffen. Um nach Blindgängern aus dem zweiten Weltkrieg zu suchen sowie Messungen und Probebohrungen durchzuführen, lautet die offizielle Begründung.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland (BUND) sieht darin jedoch vorbereitende Baumaßnahmen für die – derzeit noch unzulässige – Zuschüttung des Biotops. Es entstünden nicht nur Schäden im Watt, weil die Schiffe bei Niedrigwasser trockenfallen und Furchen hinterlassen. Die Arbeiten seien auch nicht gestattet. Der Bezirk Mitte habe eine „rechtswidrige Ausnahmegenehmigung“ für derlei Machenschaften im Vogelschutzgebiet erteilt. Deshalb hat der BUND gestern Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bezirksamtsleiter von Mitte, Rolf Miller (SPD), eingereicht.

Die Wirtschaftsbehörde, die die Arbeiten in Auftrag gegeben hat, ist von der Zulässigkeit des Herumwühlens im Watt hingegen überzeugt. Die Landschaftsschutzverordnung lasse dies „zur Abwendung“ von „gemeinwirtschaftlicher Schäden“ zu, sagte Behördensprecher Bernd Meyer gestern.

Der BUND ärgert sich besonders darüber, daß hier eine Behörde einer anderen Genehmigungen erteilt. Anders als in Schleswig-Holstein „haben wir in Hamburg keinen Rechtsbehelf gegen Verwaltungsakte“, klagt BUND-Geschäftsführer Manfred Braasch. „Es zeigt sich einmal mehr, daß eine Novellierung des Hamburger Naturschutzgesetzes dringend erforderlich ist.“ Silke Mertins

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