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■ Berlin: Der Verfassungsschutz darf die Reps nicht mehr beobachtenEine weise Entscheidung

Der Verfassungsschutz darf die „Republikaner“ ab sofort weder beobachten noch sie in seinen Berichten erwähnen. Diese Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zeugt von Weisheit und kann nicht genug gelobt werden. Sie macht zu Recht darauf aufmerksam, daß es völlig egal ist, ob und wen der Verfassungsschutz „beobachtet“. Über wen die Behörde Zeitungsausschnitte sammelt, wie viele Spitzel sie bezahlt und welche Geheimnisse sie der Öffentlichkeit warnend und mahnend mitteilt („Extremisten nutzen das Internet!“) – wen interessiert das?

Nur einige deutsche Politiker werden tief betrübt sein: Jetzt arbeitet ihnen keine scheinbar seriöse staatliche Institution Meinungen und Theorien zu, warum das rassistische Gefasel der Reps, Einwanderer müßten sich zum deutschen Volkstum bekennen, extremistisch und somit böse sein soll; die Thesen demokratischer Politiker hingegen, Deutschland sei kein Einwanderungsland und Immigranten unerwünscht, gut, das heißt: nicht extremistisch und erlaubt.

Mann kann nur hoffen, daß die Marketing-Abteilungen der DVU und der NPD jetzt auch vor die Gerichte ziehen. Deren Mitglieder sind nicht weniger und auch nicht mehr in der Wolle braun gefärbt und neigen ebenfalls zu antisemitischen und rassistischen Vorurteilen, zu nationalem Größenwahn und einem autoritären Staatsverständnis. Das ist nicht extremistisch, weil nur punktuell eine Abweichung von der „normalen“ Mitte. Und sagt nicht unser Staatsbürgerschaftsrecht, deutsch sei man per Abstammung, also qua Biologie? Nichts anderes sagen die Rassisten.

Es gibt keine Möglichkeit, vor jemandem zu warnen, der die Demokratie umstürzen will, wenn derjenige nicht so dumm ist, das öffentlich zu verkünden. Wenn die sogenannte nachrichtendienstliche Beobachtung irgendeinen positiven Effekt haben sollte, dann hätte der Verfassungsschutz in den letzten dreißig Jahren vor Bombenanschlägen und Attentaten militanter Nazis oder vor Pogromen warnen können – aber Fehlanzeige.

Das Berliner Urteil zwingt dazu, über das wahre Problem nachzudenken: Die Reps und auch andere Parteien am rechten Rand sind Fleisch vom Fleisch der Volksparteien. Das Gütesiegel „extremistisch“ – bisher vom Verfassungsschutz verliehen und Kriterium im gesellschaftlichen Diskurs, zwischen gut und böse zu unterscheiden – bietet keine Handhabe dafür zu erkennen, ob jemand ein Rassist ist und meint, daß am deutschen Wesen die Welt genesen sollte.

Ceterum censeo: Verfassungsschutz abwickeln! Burkhard Schröder

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