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119 Verfahren eingestellt

■ Lübeck: Unterschiedlicher Umgang mit Demonstranten gegen „Bündnis Rechts“

Zu verhindern, daß das rechtsextreme „Bündnis Rechts für Lübeck“ durch Propaganda auf der Straße neue AnhängerInnen rekrutieren kann, war das Ziel von zwei antifaschistischen Demonstrationen in Lübeck im Januar und März. Unterschiedlich sind nun die Konsequenzen für die Beteiligten: Während 66 TeilnehmerInnen der ersten Demonstration Bußgeldbescheide erhielten, wird die Stadt Lübeck von den März-DemonstrantInnen keine Bußgelder verlangen. Die 119 von der Polizei eingeleiteten Verfahren wurden jetzt eingestellt.

Das „Bündnis Rechts“ hatte im Vorfeld der schleswig-holsteinischen Kommunalwahlen zwei Kundgebungen angemeldet. Antifaschistische Gruppen versuchten die Umzüge zu verhindern und landeten dafür in Tiefgaragen und notdürftigen Gefängniszellen, in denen sie über Stunden von der Polizei festgehalten wurden.

Die Fraktion der Bündnisgrünen im Lübecker Rathaus hatte sich gegen die „Kriminalisierung“ von Menschen ausgesprochen, die sich Rechtsextremen entgegenstellen. Doch die Polizei erstattete im Januar 66 Anzeigen wegen der Teilnahme an einer verbotenen Versammlung. In 47 Fällen kommt es nun zum Prozeß vor dem Amtsgericht, weil die AdressatInnen Widerspruch eingelegt haben.

Auch im März erstattete die Polizei 119 Anzeigen. „Es konnte jedoch nicht der Nachweis des vorsätzlichen Handelns erbracht werden“, sagt der Sprecher der Stadt Lübeck, Matthias Erz. Deshalb seien die Verfahren allesamt eingestellt worden. Er betont jedoch, daß dem keine politische Entscheidung der Stadt zugrunde liege.

Elke Spanner

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