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„Mehmet“ ist bald weg

Stadt München kündigt Abschiebung „in den nächsten Tagen“ an. Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Beckstein will Eltern ausweisen lassen  ■ Aus München Stefan Kuzmany

München (taz) – „Ach wissen Sie, geboren sein kann man überall“, sagt Regierungsdirektor Michael Ziegler vom Bayerischen Innenministerium. Für die bayerischen Behörden ist der Münchner Fall „Mehmet“ nach wie vor ein Ausländerproblem. Was mit dem 14jährigen mit türkischem Paß geschieht, wenn er deutschen Boden verlassen hat, interessiert Ziegler nicht wirklich. „Mehmet“ habe wohl Verwandte in der Türkei, nahe der griechischen Grenze, oder er werde dort in einem Jugendheim untergebracht.

Günter Beckstein, der Innenminister, wagt im Gespräch mit der Nürnberger Zeitung gar eine positive, wenn auch etwas kryptische Sozialprognose für den 14jährigen Gewalttäter: „Als jemand, der in diesen Dingen Erfahrung hat, kann ich mir sehr gut vorstellen, daß ,Mehmet‘ türkischen Behörden und ihren Maßnahmen mehr Achtung und Autorität entgegenbringt, als das bei uns der Fall ist.“ Der Abschiebung des Jungen stehen noch formale Schranken entgegen. Außerdem ist eine Verfassungsbeschwerde von „Mehmets“ Verteidigern anhängig, über die bisher nicht entschieden wurde.

Die Beschwerde bedeute eine „gewisse Unwägbarkeit“, hieß es im Innenministerium. Ein Sprecher der Stadt München betonte, vorbehaltlich einer Eilentscheidung aus Karlsruhe bleibe es dabei, daß „Mehmet“ in den nächsten Tagen abgeschoben werde. Weder die Verfassungsbeschwerde noch der Antrag auf einstweilige Anordnung haben aufschiebende Wirkung. Reisefertig ist „Mehmet“ nicht. Die Eltern haben den Paß ihres Sohnes noch nicht an die deutschen Behörden ausgehändigt. Auch neue Ersatzpapiere haben sie – auf Anraten des türkischen Konsulats in München – noch nicht beantragt. Beckstein seinerseits hat nun bei den Türken Druck gemacht: Er werde „Mehmet“ notfalls auch ohne korrekte Papiere in die Türkei oder gar in ein Drittland ausfliegen lassen – und das, obwohl im Konsulat bestritten wird, daß sich für „Mehmet“ in der Türkei jemand zuständig fühlen würde.

Jugendheime gibt es zumindest in der Gegend seines Onkels nicht, und eine vergleichbare Einrichtung wie das deutsche Jugendamt sei ebenfalls nicht vorhanden. „Eine Möglichkeit wäre es auch, daß die Eltern mitsamt ihrem Kind in die Türkei gehen und damit nutzlose juristische Streitereien beenden“, sagte Beckstein weiter.

Die Abschiebung der unbescholtenen Eltern „Mehmets“ will das Innenministerium trotz einer gegenteiligen vorläufigen Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes weiter betreiben. Derweil hat der Streit um „Mehmet“ eine neue Diskussion um das Ausländerrecht entfacht. Cem Özdemir, türkischstämmiger Bundestagsabgeordneter der Grünen, kritisiert die geplante Abschiebung von „Mehmet“ als „Katastrophe für das Klima zwischen Türken und Deutschen“. Er ist davon überzeugt, daß der Junge niemals in die Schlagzeilen geraten wäre, wenn das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht bereits reformiert wäre. Stefan Kuzmany

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