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Erfolgreiche Lärmklage

■ Gericht gibt klagenden Anwohnern auch im Berufungsverfahren recht

Das Oberverwaltungsgericht hat gestern Anwohnern der Ludwigkirchstraße in Wilmersdorf bei ihrer Klage gegen Verkehrslärm auch im Berufungsverfahren gegen das Land Berlin recht gegeben. Nach Angaben von Rechtsanwalt Wolfram Sedlak, der die Kläger vertritt, kam das Gericht zu dem Ergebnis, eine „pflichtgemäße Ermessensausübung“ der zuständigen Behörde, die Maßnahmen gegen Lärm und Schadstoffe abgelehnt hatte, habe nicht stattgefunden. Eine weitere Revision sei nicht zugelassen worden. Bei der Klage einer Anwohnerin der Adalbertstraße in Kreuzberg habe das Gericht ähnlich entschieden, der Behörde aber die Möglichkeit gegeben, den Bescheid zu modifizieren.

Die Anwohner hatten beantragt, „durch geeignete Maßnahmen die Luftschadstoffbelastung und den Lärm so zu senken, daß Gefahren für die Gesundheit nicht mehr zu befürchten sind“. Dies hatte das Land mit einem pauschalen Bescheid zurückgewiesen. Daraufhin klagten die betroffenen Anwohner mit der Begründung, die Behörde habe ihre Interessen gegen die Belange des Verkehrs nicht ausreichend abgewogen. Den insgesamt 13 Klagen der Anwohner hatte das Verwaltungsgericht allesamt stattgegeben. Das Land ging aber in Berufung. juw

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