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Thüringer Diätenregelung ist verfassungskonform

■ Verfassungsrichter: Abgeordnetengehalt darf an Einkommensentwicklung gekoppelt werden

Weimar (AFP/dpa/taz) – Die umstrittene Diätenregelung für Thüringer Landtagsabgeordnete ist verfassungskonform. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar wies gestern eine Klage der PDS-Landtagsfraktion gegen eine automatische Anhebung der Diäten zurück. Nach der bundesweit einmaligen Regelung in der Landesverfassung werden die Bezüge jährlich automatisch an die Einkommens- und Preisentwicklung im Land angepaßt.

Nach Ansicht der Richter ist dies mit der Verfassung vereinbar. Das Transparenzgebot werde eingehalten. Durch die Orientierung an der Einkommensentwicklung abhängiger Beschäftiger würden die Parlamentarier „vom Fluch der Entscheidung in eigener Sache befreit“. Az.: VerfGH 20/95

Das Urteil ist auch für die Diskussion um die Diäten der Bundestagsabgeordneten von Bedeutung. In der Debatte hatte Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer (Bündnis 90/Die Grünen) Ende Oktober angeregt, die Diäten an einen Index zu koppeln. Parlamentspräsident Wolfgang Thierse (SPD) äußerte Sympathie für diesen Vorschlag. Die Thüringer PDS erklärte gestern, sie fürchte, die Regelung werde nun auch in anderen Bundesländern eingeführt.

Für unvereinbar mit der Landesverfassung hielt das Gericht hingegen die Regelungen zur Altersversorgung der Abgeordneten. Danach können Parlamentarier nach neun Jahren im Landtag bereits 44 Prozent ihres Abgeordnetengehalts als Rente beanspruchen. Laut Abgeordnetengesetz komme aber lediglich eine begrenzte Altersentschädigung in Betracht, die eine Versorgungslücke schließen solle, betonten die Richter. löw

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