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Spontandemo nicht strafbar

■ Freispruch für angeblichen Anführer einer Arbeitslosendemo. Richter gibt Irrtum zu

Mit einem glatten Freispruch endete gestern der Prozeß gegen den 36jährigen Manfred M. Ihm war die Leitung einer unangemeldeten Versammlung vorgeworfen worden. Am 5. Februar dieses Jahres hätte er, so die Anklage, die von mehreren tausend Menschen besuchte Arbeitslosendemonstration als Beifahrer des Lautsprecherwagens weiter angeführt, obwohl die ÖTV als Veranstalter die Demo bereits offiziell aufgelöst hatte. Gegen den Strafbefehl über 60 Tagessätze zu 30 Mark hatte der Angeklagte Einspruch erhoben.

Vor Gericht erklärte M. gestern die Demonstrationssituation vor dem Roten Rathaus. Das Mikrofon war unter den TeilnehmerInnen herumgereicht worden, jeder konnte einen Redebeitrag halten. Dabei wurde beschlossen, zum Hotel Adlon weiterzuziehen. Wie der Polizeibeamte Mike S. vor Gericht bezeugte, hätten die Beamten anschließend über Funk den Auftrag bekommen, die Personalien der Insassen des Lautsprecherwagens aufzunehmen. Ein konkreter Grund dafür bestand allerdings nicht.

Nach Ansicht der Anwältin des Angeklagten, Undine Weyers, habe es sich um eine Spontandemonstration gehandelt. Diese sei vom Grundgesetz geschützt und ohne Anmeldung möglich.

Nachdem Weyers dem Gericht die entsprechenden höchstrichterlichen Urteile und Kommentare vorgelegt hatte, kam die Verhandlung zu einem schnellen Ende. Die Staatsanwältin plädierte mit dem Argument der Spontandemonstration nun ebenfalls auf Freispruch. Dem schloß sich schließlich auch der Richter mit seinem Urteil an und nahm seinen eigenen Strafbefehl zurück. Er habe die entsprechende Stelle im komplizierten Versammlungsgesetz übersehen, sagte er. Dieser Sachverhalt gelte aber nur für den Fall, daß DemonstrationsteilnehmerInnen eine neue Demo beginnen. Bernhard Hummel

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