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Ordentliche Dienstleistung

■ Pflegeskandal sorgt für hitzige Diskussion über Qualität und Finanzierung der Hamburger Kranken- und Altenpflege

Die Qualitätskontrolle der Hamburger Pflegedienste macht vor der Bettdecke der PatientInnen halt. Gelüftet wird sie nur, wenn bereits konkrete Hinweise darauf vorliegen, daß ein Patient mangelhaft versorgt ist und gesundheitliche Schäden nimmt. Nachdem Anfang der Woche bekannt wurde, daß rund 20 Prozent aller bettlägerigen Pflegefälle an Durchliegegeschwüren leiden (taz berichtete gestern), wird die Forderung nach einer besseren Qualitätskontrolle der Pflegedienste laut. Die allerdings gaben den Ball an die Kassen zurück und verlangten die Finanzierung einer fachgerechten Pflege.

„Pflege ist eine Dienstleistung“, betont Ulrike Zeising von der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK). „Die müssen die Pflegedienste ordentlich erbringen – wie jeder Handwerker auch.“ Ein Handwerker, hält die Geschäftsführerin des Zentralverbandes Hamburger Pflegedienste (ZHP), Susanne Meyer, dagegen, kassiere für eine Arbeitsstunde um die 100 Mark – während eine Pflegerin etwa für eine „kleine Morgentoilette“ mit Hilfe beim Aufstehen, Waschen und Anziehen nur 17,50 Mark von den Kassen bekomme.

Vor über einem Jahr hätten sich die im ZHP zusammengeschlossenen rund 100 Hamburger Firmen ein Kontrollgremium geschaffen. Um die Privatsphäre der PatientInnen zu schützen, würden sie diese jedoch nicht körperlich untersuchen. Selbst ÄrztInnen, die etwa eine Patientin wegen hohen Blutdruckes behandelten, könnten nicht jedesmal deren Gesamtzustand untersuchen, sagt Meyer.

Die Qualitätskontrolle der PflegerInnen verläuft bisher auf zwei Stufen: Zum einen unterhält die Gesundheitsbehörde eine sogenannte „Heimaufsicht“, die dezentral bei den Bezirken angesiedelt ist. Sie überprüft nicht im ambulaten Bereich, sondern die Pflegeeinrichtungen, und hier vor allem den Zustand der Gebäude und deren Ausstattung. Darüber hinaus haben die Kassen den „Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Hamburg (MDK)“ eingerichtet. Dessen ÄrztInnen und KrankenpflegerInnen können jedoch PatientInnen nur aufsuchen, wenn sie Hinweise auf Vernachlässigung haben, betont Elke Mohr, Leiterin der Abteilung Pflege beim MDK. ee

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