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Bund verliert vor Gericht

■ Im Dauerstreit um die Mietverträge für Alliiertenwohnungen siegt erneut ein Mieter

Das Amtsgericht Spandau hat die Bundesrepublik Deutschland verurteilt, einer unbefristeten Verlängerung des Mietvertrages über eine bis zum 30. September 1998 befristet vermietete ehemalige Alliiertenwohnung im Baedekerweg zuzustimmen. Wie der Mieterverein gestern mitteilte, unterlag der Bund in dem Prozeß, weil er nicht den konkreten Bedarf an der Wohnung belegen konnte.

Darüber hinaus vertrat das Gericht nach Darstellung des Mieterbundes die Ansicht, es sei nicht ersichtlich, ob es überhaupt genug Interessenten für die Alliiertenwohnungen gebe. Auch könne der Bund den Wohnungsbedarf seiner umziehenden Bediensteten auf dem freien Wohnungsmarkt befriedigen. Erst vor kurzem hatte das Bauministerium die Zahl der benötigten Alliertenwohnungen nach unten korrigiert. Ursprünglich sollten 12.000 Wohnungen, darunter 4.000 Wohnungen der ehemaligen Alliierten, für die Bonner bereitgestellt werden.

Das Urteil vom 21. Dezember 1998 (AG Spandau 4 C 532/98) ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Hauptgeschäftsführer des Mietervereins, Hartmann Vetter, forderte angesichts mehrerer derartiger Urteile den Bund auf, „endlich Augenmaß zu zeigen und die Verunsicherung der Mieter“ in den rund 3.200 Alliiertenwohnungen zu beenden. ADN

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