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Radio-Bremen-Direktoren unterliegen

■ Verfassungsbeschwerde gegen RB-Gesetz abgelehnt

Die Beendigung der Amtszeit des Radio-Bremen-Intendanten Karl-Heinz Klostermeier und seiner drei Mit-Direktoren durch eine Novellierung des Radio-Bremen-Gesetzes ist kein Eingriff in die Rundfunkfreiheit. Dies hat das Bundesverfassungsgericht gestern mitgeteilt. Für das Verfassungsgericht ist die Rechtslage so eindeutig, daß es nicht einmal eine Vehandlung über die Klage der Radio-Bremen-Direktoren für erforderlich hielt: Die Verfassungsbeschwerde wurde einstimmig „nicht zur Entscheidung angenommen“.

Die Mehrheit der großen Koalition hatte das Radio-Bremen-Gesetz novelliert, um die derzeitige Kollegialverfassung des Direktoriums in eine „Intendanten-Verfassung“ zu verändern. Ursprünglich hatte nur die AfB gefordert, mit dieser Struktur-Veränderung sofort die laufenden Dienstverträge des derzeitigen Direktoriums für beendet zu erklären. Nach heftigen Auseinandersetzungen über die Strategie in der Finanzkrise hatte Scherf die kurzfristige Absetzung dem Intendanten gegenüber wütend damit angekündigt, dessen Nachfolge solle „vor der Bürgerschaftswahl geregelt“ werden, dies sei ein Koalitionsbeschluß.

Die Verfassungsrichter haben dennoch solche Motive für die angefochtene Übergangsregelung für unbeachtlich gehalten. „Darüber wird es eine Debatte in Fachkreisen geben“, meinte der Anwalt des Radio-Bremen-Direktoriums, Volker Kröning, zu der Begründung der Verfassungsrichter.

Als wesentlich hatten die Verfassungsrichter festgestellt, die Reform der Leitungsstruktur habe mit der „sich abzeichnenden Existenzbedrohung“ von Radio Bremen einen „gewichtigen sachlichen Grund“, der die Auffassung rechtfertige, daß „das Ende der Amtsperiode nicht ohne Gefährdung der sachlichen Reform abgewartet werden kann“. „Die Entscheidung ist zu respektieren und nicht zu ändern“, stellen Radio Bremen und sein Anwalt Kröning dazu fest.

„Damit sind diejenigen eines Besseren belehrt worden, die von Putsch oder von einem verfassungswidrigen Eingriff in die Rundfunkfreiheit gesprochen haben“, freut sich der medienpolitische Sprecher der SPD, Horst Isola, über den Richterspruch. Für Bernd Neumann, CDU-Medienpolitiker und Mitglied im Rundfunkrat, ist nun „zügig eine Neuformation an der Spitzte des Senders herbeizuführen, damit dieser alsbald eine Führung erhält, die Radio Bremen mit Engagement und Augenmaß in eine sichere Zukunft führt.“ K.W.

(Akzenzeichen BvR 1946/98)

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