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■ Prozeß um Mauerreste in Mitte unterbrochen

Der Streit um die letzten Mauerreste am Potsdamer-Platz-Areal dreht sich weiter im Kreis. Ein Berufungsverfahren vor dem Kammergericht, das über Erhalt oder Abriß der Mauer an der Stresemannstraße entscheiden sollte, endete gestern mit einem Befangenheitsantrag gegen die Richter. Wann der Prozeß fortgesetzt werden kann, war noch unklar.

In dem Rechtstreit stehen sich der Krefelder Kaufmann Erich Stanke und das Land Berlin gegenüber. Stanke wurde nach eigenen Angaben im Sommer 1990 der Mauerstreifen samt Inventar vom letzten Chef der DDR—Grenzer geschenkt. Die Bauverwaltung will dort eine Stichstraße bauen, um das benachbarte Bundesratsgebäude von hinten zu erschließen.

Im September 1998 hatte das Landgericht in erster Instanz verfügt, daß die Mauer vorerst stehen bleiben darf. Im gestrigen Berufungsverfahren deutete Richter Briesemeister an, daß Stanke die Mauer vom Grundstück räumen müsse. „Wenn sich Immobilien- und Mobiliareigentümer gegenseitig gestört fühlen“, so Briesemeister, „spricht viel dafür, daß der Eigentümer der beweglichen Sache diese wegschaffen muß“. Stankes Anwalt Hanns-Ekkehard Plöger warf dem Gericht daraufhin Befangenheit vor, weil es das Land ohne Grundbuchauszug als Grundeigentümer betrachte.

Bausenator Jürgen Klemann (CDU) hat unterdessen vorgeschlagen, die umstrittenen Reste dieser sogenannten „Hinterlandmauer“, die östlich des Todestreifens verlief, abzureißen und am ursprünglichen Verlauf der „West- Mauer“ wieder aufzubauen. Die kulturpolitische Sprecherin der Grünen, Alice Ströver, bezeichnete den Vorschlag als „Disneyland“. Sie forderte, die Zufahrtsstraße schmaler um die Mauerreste herumzuleiten. Diese sollten zudem unter Denkmalschutz gestellt werden. Gereon Asmuth

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