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Umweltbehörde rettet Elbe und Enten

Mühlenberger Loch: Planunterlagen schlampig und unvollständig  ■ Von Gernot Knödler

Die Hamburger Umweltbehörde hat den Naturschutzverbänden bei wesentlichen Einwänden gegen die Pläne zur Zerstörung des Mühlenberger Lochs recht gegeben. Das geht aus einer Stellungnahme zum Planfeststellungsantrag hervor, die auf Drängen von Einwendern offengelegt wurde. Rechtsanwalt Michael Günther, der Elbfischer sowie Grundstückseigentümer vertritt, hatte das mit der europäischen Rechtsprechung begründet: „Der Europäische Gerichtshof entschied: Behörden sind verpflichtet, auch während laufender Verfahren die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange auf den Tisch zu legen“, sagte Günther.

In ihrer Stellungnahme zur geplanten Erweiterung des Airbus-Werkes in Finkenwerder bezeichnet die Umweltbehörde die Planfeststellungsunterlagen als „derzeit noch unvollständig, weil die zur Beurteilung der naturschutzrechtlichen Zulässigkeit ... erforderlichen Aussagen über Kompensationsmaßnahmen ... noch nicht vorliegen“. Das gleiche hatten Nabu, BUND und „Rettet die Elbe“ in ihren Stellungnahmen bemängelt.

„Überarbeitungsbedürftig“, so die Umweltbehörde, seien die Unterlagen unter anderem in puncto Standortalternativenprüfung, wie es verschiedene Umweltverbände ebenfalls moniert hatten. Die planfeststellende Wirtschaftsbehörde habe nur hamburgische Alternativen untersucht. Weil Mitglieder der EU-Kommission die Meinung vertreten hätten, es müßten mögliche andere Standorte in ganz Deutschland in Betracht gezogen werden, empfiehlt die Umweltbehörde, die Beschränkung auf Hamburg wenigstens zu begründen. Wie die privaten weisen auch die amtlichen Naturschützer darauf hin, daß nach den jetzigen Plänen „mit den Baumaßnahmen begonnen wird, ... bevor ein entsprechender Ausgleich geschaffen ist“. Die Zahl der Löffelenten, die gleichzeitig auf dem Rest des Mühlenberger Lochs rasten könne, betrüge nur ein Drittel des heutigen Bestandes, so daß sich die Ruhezeiten der Zugvögel verkürzten und ihre Sterblichkeit zunähme. Außerdem sieht die Umweltbehörde Wechselwirkungen mit der in der vergangenen Woche beschlossenen Elbvertiefung: Eine Erweiterung des DASA-Werks würde den dafür geplanten Ausgleich beeinträchtigen.

Während die Zuschüttung des Mühlenberger Lochs weiter erörtert wird, soll schon einmal untersucht werden, ob und wie das europäische Schutzgebiet Twielenflether Sand an der Unterelbe in ein Süßwasserwatt umgewandelt werden kann. Ein entsprechender Antrag, im Naturschutzgebiet Haseldorfer Binnenelbe und Elbvorland probehalber zu baggern, soll heute in Pinneberg erörtert werden. Die Naturschutzverbände haben bereits Ablehnung signalisiert.

Das Erörterungsverfahren zum Mühlenberger Loch wird wohl morgen oder übermorgen zu den inhaltlichen Knackpunkten vorstoßen: Dann sollen die Fragen des Naturschutzes zur Sprache kommen.

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