: Schleierfahndung und Aufenthaltsverbote
■ Gesetzentwurf von SPD und CDU sieht Verschärfung des Polizeigesetzes vor. Er erlaubt in der ganzen Stadt lagebedingt verdachtsunabhängige Kontrollen und langfristige Platzverweise. Entwurf widerspri
Die Verschärfung des Polizeigesetzes wird konkret. Während Innensenator Eckart Werthebach (CDU) am Donnerstag bereits angesichts der massiven KurdInnenproteste die Aufnahme eines viertägigen Unterbindungsgewahrsams ins Berliner Polizeigesetz (Asog) gefordert hatte, stehen nun die Einführung der Schleierfahndung und Aufenthaltsverbote im Stadtgebiet auf der Tagesordnung. Dies geht aus einem der taz vorliegenden gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD hervor.
Er ist das Ergebnis mehrfacher Koalitionsrunden der InnenpolitikerInnen von CDU und SPD seit Herbst vergangenen Jahres. Demnach wollen die SPD-InnenexpertInnen dem Drängen der CDU nun doch teilweise nachgeben. Laut Antrag soll die Polizei künftig „zur vorbeugenden Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität“ verdachtsunabhängig Personen im Stadtgebiet kontrollieren dürfen. Eingeschränkt wird diese verdachtsunabhängige Kontrolle, die zum Komplex der Schleierfahndung zählt, durch ihre „Lagebedingtheit“. „Die Maßnahme ist nur zulässig“ heißt es im Gesetzentwurf, „wenn aufgrund von Lageerkenntnissen anzunehmen ist, daß Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen werden sollen.“ Die Lageeinschätzung muß durch den Polizeipräsidenten oder seinen Vertreter kommen.
Neben den „lagebedingten“ Kontrollen soll das Asog um ein Aufenthaltsverbot ergänzt werden. „Die Polizei kann zur Verhütung von Straftaten einer Person untersagen“, so der Antragstext, „ein bestimmtes Gebiet innerhalb von Berlin zu betreten oder sich dort aufzuhalten, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß diese Person dort eine Straftat begehen wird.“ Damit könnten faktisch sozial wie politisch unliebsame Personen oder Gruppen auch für einen längeren Zeitraum vorbeugend verdrängt werden.
Für die CDU dürfte dieser Kompromiß nur ein Zwischenschritt in der harten Linie der Sicherheitspolitik sein. Sie fordert generelle verdachtsunabhängige Kontrollen. Ebenfalls will sie den sogenannten finalen Rettungsschuß in das Asog aufnehmen.
Größere Schwierigkeiten dürfte dieser Gesetzentwurf der SPD bereiten. Wenn am Dienstag der Fraktionsvorstand wie vorgesehen den Entwurf berät, ist er mit einem Beschluß des SPD-Landesausschusses vom 14. Dezember vergangenen Jahres konfrontiert. Darin hatte das höchste Gremium der Partei zwischen den Parteitagen beschlossen, eine Asog-Verschärfung abzulehnen. Einer Asog-Ergänzung, „die die Ausweitung der Möglichkeit verdachtsunabhängiger Kontrollen vorsieht“, dürfte die Fraktion keine Zustimmung erteilen, heißt es. Den Todesschuß hatte der Landesausschuß rundweg abgelehnt. Statt dessen wurde sogar eine Einschränkung der polizeilichen Kontrollbefugnisse gefordert. So sollten die umstrittenen sogenannten gefährlichen Orte, an denen die Polizei bereits ausgedehnte Kontrollbefugnisse besitzt, durch eine Rechtsverordnung nachvollziehbarer und transparenter geregelt werden. Barbara Junge
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