: "Terroristen" genießen kein Asyl
■ Bundesverwaltungsgericht verwehrt PKK-Funktionären der Führungsebene Asyl und Abschiebeschutz. CDU will nun Abschiebeschutz auch für einfache PKK-Mitglieder abschaffen
Berlin (AP) – Funktionäre der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK genießen wegen Mitarbeit in einer Terrororganisation kein Asyl. Auch einen Abschiebeschutz wegen politischer Verfolgung können sie nicht in Anspruch nehmen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht gestern in einem Grundsatzurteil.
In einer weiteren, gleichfalls gestern ergangenen Entscheidung billigten die obersten Verwaltungsrichter allerdings einfachen PKK-Sympathisanten zu: Wegen einer bloßen Teilnahme an illegalen Demonstrationen verlieren sie ihren Abschiebeschutz nicht.
Mit seinen Entscheidungen legte das Gericht das im Grundgesetz verankerte Asylrecht und den Paragraphen 51 des Ausländergesetzes aus. Danach genießen auch abgelehnte Asylbewerber Schutz vor Abschiebung, wenn sie wegen ihrer Aktivitäten in Deutschland in ihrer Heimat von politischer Verfolgung bedroht wären. Diesen Schutz verlieren sie allerdings, wenn sie „aus schwerwiegenden Gründen eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik“ darstellen.
Diese Gefahr sahen die Richter im Fall eines PKK-Spendeneintreibers aus Süddeutschland und eines PKK-Gebietsverantwortlichen, also eines Mitglieds des inneren Führungszirkels in Deutschland. Sie verwehrten den Betroffenen Asyl und Abschiebeschutz. Obwohl der Grad der Verantwortung unterschiedlich war, nahm das Gericht bei beiden Kurden an, daß sie entscheidende Stützen für die verbotenen terroristischen Aktivitäten der PKK seien.
„Ohne Mitwirkung dieser Funktionärsschicht wären die Aktivitäten der PKK nicht möglich“, führte der Vorsitzende Richter Friedrich Seebass zu dem Spendeneintreiber aus. Im Falle des vermeintlichen PKK-Führungsmitglieds verwies Seebass auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts, wonach Terroristen generell kein Asyl und keinen Abschiebeschutz genießen können.
Einem PKK-Sympathisanten aus Süddeutschland gewährten die Bundesrichter hingegen Abschiebeschutz, obwohl er regelmäßig für die verbotene Organisation gespendet und auch an illegalen Aktionen teilgenommen hatte. Es sei nicht zu erkennen, daß der Mann aus schwerwiegenden Gründen persönlich eine Gefahr für die innere Sicherheit der Bundesrepublik darstelle, sagte der Richter.
Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag reagierte sofort auf das Grundsatzurteil. Ihr innenpolitischer Sprecher Erwin Marschewski forderte, das Ausländerrecht so zu ändern, daß auch Teilnehmer illegaler Versammlungen ausgewiesen werden können.
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