Kommentar: Nichts gelernt
■ Vorwürfe müssen geprüft werden
Der Bericht über die Lage in der Bremer Abschiebehaft, den Juristen verschicken, sorgt bundesweit für schockierte Reaktionen. Erste Leser sprechen, angesichts unbeheizbarer „Beruhigungszellen“, angesichts von ihren stillenden Müttern getrennten Säuglingen und Blinden Passagieren, die nie einen Anwalt sahen, schon vom „Gefängnisskandal 1998“. Doch in Bremen herrscht Schweigen, Behörden reagieren nicht auf die Kritik namhafter Juristen.
Wer eine Ähnlichkeit der Klagen über die Abschiebehaft mit denen, die einst den Bremer Gefängnisskandal auslösten, nicht sieht, wird zumindest in der Reaktion Parallelen ausmachen: im Schweigen. Wurden doch die Knast-Vorfälle lange geleugnet und heruntergespielt. Erst allmählich kam manchmal Unvorstellbares ans Licht. Sogar eine Untersuchungskommission wurde eingesetzt. Umsonst?
Angesichts des jetzigen Schweigens sieht es so aus. Dabei sollten Behörden und Öffentlichkeit aus dem Justizskandal gelernt haben – daß mehr möglich ist, als viele glauben möchten. Nicht nur zum Schutz der Häftlinge ist es wichtig, die Vorwürfe gründlich zu prüfen. Es geht auch um den Ruf der Innenbehörde, der die Abschiebehaft unterstellt ist. Es müßte aufschrecken, wenn davon die Rede ist, daß Häftlinge, die Bedienstete wegen Übergriffen angezeigt haben, so schnell abgeschoben wurden, daß sie nicht mehr vernommen werden konnten. Eva Rhode
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