Kommentar: Folgen von „Mehmet“
■ Kaltschnäuziger geht es kaum
Eigentlich hätte der Fall Sarah Q. Anlaß zum Lob sein können. Kaum in Bremer Abschiebehaft überstellt, hat die Ausländerbehörde dieses Mal versucht herauszufinden, wo die Tochter der festgesetzten Mutter steckt. Immerhin. Nach allem, was wir über Mütter in Abschiebehaft gehört haben – von einer stillenden Frau etwa, die tagelang vom Säugling getrennt wurde – blitzt hier ein Hoffnungsfunke auf. Es hat den Anschein, als wären nicht alle Bemühungen von MenschenrechtlerInnen und Frauen völlig umsonst gewesen. Es scheint, als hätte man, zumindest im Sinne der Kinder, die für ihre Situation am wenigsten können und meist doch am meisten darunter leiden müssen, ein bißchen dazugelernt.
Allerdings, das Versprechen des ehemaligen Innenstaatsrats von Bock und Polach, auf die Inhaftierung von Müttern kleiner Kinder ganz zu verzichten, wurde erneut gebrochen. Das Resultat der Mühen ist also schlapp.
Die Begleitmusik konterkariert zudem alles. Zu behaupten, es gebe ja gerade keine Tochter und damit kein Problem, ist tollkühn und mehr als kaltschnäuzig. Die Drohung, die Mutter ohne Kind abzuschieben, steht dem in nichts nach. Hier zeigen sich die Folgen des Falles Mehmet. Das klammheimlich unterstellte „Verbrechen“ der Mutter ist, das „Versteck“ des Kindes zu verschweigen. Und schon gelten Grundrechte nichts mehr? Das darf nicht sein. Eva Rhode
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