piwik no script img

Beweislast beim Flüchtling

■ Urteil: Asylbewerber müssen ihre Einreise per Flugzeug glaubhaft machen

Berlin (AP) – Flüchtlinge sind verpflichtet, bei einem Asylantrag in Deutschland den Weg ihrer Einreise zu dokumentieren oder zumindest glaubhaft zu machen. Andernfalls verwirken sie jeden Anspruch auf Asyl. Das geht aus einer gestern verkündeten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin hervor. Danach trägt ein Flüchtling, der angibt, per Flugzeug und nicht auf dem Landweg nach Deutschland gekommen zu sein, selbst die Beweislast. Anders könne die Drittstaatenregelung, die einen Asylanspruch bei Einreise über ein sicheres Drittland ausschließt, nicht funktionieren, erklärte der 9. Senat.

Im konkreten Fall hoben die Berliner Richter aber eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) auf, mit der einer Familie aus Nordirak Asyl verweigert worden war. Die Münchner Richter hätten die Beweislage nicht geprüft, sondern die Klage ohne mündliche Verhandlung abgelehnt, rügte der Senat. Der Fall wurde an den VGH zurückverwiesen (Az.: 9 C 35.98 und 9 C 36.98).

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen