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Beweislast beim Flüchtling

■ Urteil: Asylbewerber müssen ihre Einreise per Flugzeug glaubhaft machen

Berlin (AP) – Flüchtlinge sind verpflichtet, bei einem Asylantrag in Deutschland den Weg ihrer Einreise zu dokumentieren oder zumindest glaubhaft zu machen. Andernfalls verwirken sie jeden Anspruch auf Asyl. Das geht aus einer gestern verkündeten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin hervor. Danach trägt ein Flüchtling, der angibt, per Flugzeug und nicht auf dem Landweg nach Deutschland gekommen zu sein, selbst die Beweislast. Anders könne die Drittstaatenregelung, die einen Asylanspruch bei Einreise über ein sicheres Drittland ausschließt, nicht funktionieren, erklärte der 9. Senat.

Im konkreten Fall hoben die Berliner Richter aber eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) auf, mit der einer Familie aus Nordirak Asyl verweigert worden war. Die Münchner Richter hätten die Beweislage nicht geprüft, sondern die Klage ohne mündliche Verhandlung abgelehnt, rügte der Senat. Der Fall wurde an den VGH zurückverwiesen (Az.: 9 C 35.98 und 9 C 36.98).

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