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■ Brandaktuelle Kakerlaken-News

Einen Kammerjäger-Einsatz gegen Kakerlaken kann eine ehemalige Mainzer Beamtin nicht als Grund für ihre Dienstunfähigkeit geltend machen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz wies die Klage der inzwischen pensionierten 42-jährigen Frau auf Anerkennung der chemischen Schädlingsbekämpfung als Dienstunfall ab. Das OVG schloss nicht grundsätzlich aus, dass Folgen einer Schädlingsbekämpfung als Dienstunfall eingestuft werden könnten. Im konkreten Fall urteilten die Richter allerdings auf Grund eines Gutachtens, dass das eingesetzte Mittel „unter keinem denkbaren Gesichtspunkt“ zu den gesundheitlichen Schäden führen könne, unter den die Klägerin leide (Atemnot, Depressionen). Kakerlakenfreundlich auch das Urteil des Amtsgerichts Hamburg: Einzelne Kakerlaken in „Bungalows der unteren Mittelklassse auf Gran Canaria sind kein Grund für eine Reisepreisminderung, sondern als „landestypisch“ hinzunehmen, entschied das Gericht. Foto: Reuters

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