: Notfalls soll in der Behörde beschlagnahmt werden
■ CDU wirft BAGS vor, PUA-Akten zu spät zu liefern, und fordert Zwangspause
„Das Erinnerungsvermögen orientiert sich meist an den vorgelegten Unterlagen“, drückt es Antje Blumenthal, Obfrau der CDU-Fraktion im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Filz“ (PUA) höflich aus. Will heißen: Werden die „Verdächtigen“ (hier: MitarbeiterInnen der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BAGS)) nicht mit schriftlichen Fakten konfrontiert, erzählen sie von allein nichts. Das kann man in jedem Tatort lernen. Immer wieder, so beklagt Blumenthal, liefere die BAGS wichtige Akten aber erst verspätet an den PUA – oft, nachdem der Zeuge zu dem betreffenden Vorgang bereits verhört wurde. Die CDU forderte deshalb gestern, die PUA-Sitzungen so lange auszusetzen, bis der Arbeitsstab alle nachgereichten Akten gesichtet hat.
Der PUA untersucht seit Mai 1998 den Vorwurf der Vetternwirtschaft in der BAGS. „Sämtliche Akten sollten dafür ursprünglich bis Anfang Juni 1998 vorliegen“, berichtet Dietrich Wersich, CDU-Vertreter im PUA. Die Verantwortung dafür habe Sozialsenatorin Karin Roth (SPD) übernommen. Offensichtlich sei sie mit der Aufgabe aber „überfordert“: Erst Ende vorletzter Woche habe die BAGS wieder mehrere hundert Akten nachgemeldet, die dort angeblich zum Teil noch in irgendwelchen „Stapeln“ gelegen hätten.
„Nach so langer Zeit kann die Behörde sich nicht hinter dem Scheinargument einer chaotischen Aktenführung verstecken“, kritisiert Blumenthal, „die BAGS miss-achtet die Rechte des Parlaments und blockiert die Arbeit des PUA“. Folge sei, dass möglicherweise nicht alle Komplexe bis zum Ende der Legislaturperiode untersucht werden können: Der PUA, der seine Arbeit ursprünglich im November 2000 beenden sollte, sei schon jetzt fünf Monate im Verzug. Über 30.000 Akten müssen untersucht werden.
Um das Zeitlimit noch einhalten zu können, fordert die CDU weiter, dass alle BAGS-Mitarbeiter, die mit eventuell relevanten Akten befasst waren, eine dienstliche Erklärung abgeben sollen, dass sie alle diese Akten dem PUA bereitgestellt haben. Diesen Vorschlag hatte der Senat Anfang Juni abgelehnt. Erklären mussten sich bisher nur die Beschäftigten zweier Abteilungen – und selbst aus jenen seien danach noch 24 Akten nachgemeldet worden, betont Blumenthal.
Über eine eventuelle Zwangspause, die voraussichtlich vier bis sechs Wochen dauern würde, werden am Donnerstag die PUA-Obleute der Fraktionen beraten. Ausgenommen wäre die Vernehmung der früheren Sozialsenatorin Helgrit Fischer-Menzel (SPD) am 9. September, „weil wir dafür alle notwendigen Akten haben“, so Wersich. Bei erneuten Anhaltspunkten für Akten-Verzögerung, fordert die CDU zudem, solle der PUA beim Amtsgericht die Beschlagnahmung der Akten beantragen. Das klappt auch im Tatort immer am Besten. Heike Dierbach
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