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BGH billigt Videoverhör von Prozessabwesenden

■ Schon bestehende Vorschrift wird vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt

Karlsruhe (dpa) – Zeugen können künftig per Videokonferenz aus einem in Deutschland laufenden Prozess heraus vernommen werden. Dies billigte der Bundesgerichtshof (BGH) gestern. Danach können Menschen über Video verhört werden, wenn sie wegen Krankheit nicht zum Erscheinen vor Gericht gezwungen werden können. Das gleiche gilt, wenn ein Zeuge im Ausland die Reise zum Gerichtsort verweigert. Damit hob der BGH das Urteil des Landgerichts Mannheim von sieben Jahren und neun Monaten Haft gegen einen 38-Jährigen auf. Dieser hatte geltend gemacht, das Landgericht hätte per Video einen in New York lebenden angeblichen Drogenlieferanten als Entlastungszeugen vernehmen müssen, der sein persönliches Erscheinen verweigert hatte. Das Gericht hatte auf den Zeugen wegen Unerreichbarkeit verzichtet und dabei den bei der Urteilsverkündung im Januar wenige Wochen alten Paragraphen 247a der Strafprozessordnung offenbar übersehen.

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